Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.
Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.
Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Verstetigtes Entgelt (auch: verstetigtes Monatsentgelt, festes Monatsentgelt, gleichbleibendes Entgelt, Verstetigung) bezeichnet das monatlich gleichbleibende Grundentgelt, das Zeitarbeitskräfte im verstetigten Arbeitszeitmodell des DGB/GVP-Tarifwerks erhalten. Es errechnet sich aus dem tariflichen Stundensatz der jeweiligen Entgeltgruppe multipliziert mit der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Diese beträgt – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage im Monat – für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden und kann in begründeten Einzelfällen arbeitsvertraglich auf bis zu 173,34 Stunden erhöht oder (bei Teilzeit) reduziert werden.
Im verstetigten Arbeitszeitmodell des DGB/GVP-Tarifwerks des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP) erhalten Zeitarbeitskräfte jeden Monat ein identisches Grundentgelt auf Basis der vertraglichen Soll-Arbeitszeit. Tariflich geregelt ist das verstetigte Entgelt in § 14.1 in Verbindung mit §§ 3.1 und 3.2 des Manteltarifvertrags (MTV) DGB/GVP sowie in § 14.3 MTV in Verbindung mit § 2 des Entgelttarifvertrags (ETV) DGB/GVP.
Eine vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitskraft in Entgeltgruppe 1 erhält seit dem 1. Januar 2026 beispielsweise ein monatliches Grundentgelt von 2.268,98 Euro brutto (14,96 Euro × 151,67 Stunden); zum 1. September 2026 steigt der Stundensatz der EG 1 auf 15,33 Euro und zum 1. April 2027 auf 15,87 Euro. Bei höheren Entgeltgruppen fällt das verstetigte Entgelt entsprechend höher aus – in Entgeltgruppe 9 sind es 4.352,93 Euro brutto (28,70 Euro × 151,67 Stunden). Hinzu kommen gegebenenfalls tarifliche Zuschläge für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nach §§ 3, 4 ETV DGB/GVP und § 6 MTV DGB/GVP. Der wesentliche Vorteil der Verstetigung liegt in der Planungssicherheit: Zeitarbeitskräfte können mit einem festen monatlichen Einkommen kalkulieren, und für Personaldienstleister vereinfacht sich die Entgeltabrechnung.
Im Unterschied zum verstetigten Entgelt schwankt das Monatsentgelt bei der variablen Arbeitszeit, die aus dem früheren Tarifwerk des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) stammt, von Monat zu Monat. Bei 20 Arbeitstagen ergibt sich eine niedrigere monatliche Arbeitszeit (140 Stunden) und damit ein niedrigeres Entgelt, bei 23 Arbeitstagen eine höhere (161 Stunden). Das variable Modell steht als Übergangsregelung nur ehemals iGZ-gebundenen Mitgliedern des GVP befristet bis zum 31. Dezember 2029 zur Verfügung. Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger des iGZ und des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP).
Da die tatsächlich geleistete Arbeitszeit von Monat zu Monat variiert, werden Abweichungen über ein Arbeitszeitkonto gemäß § 4 MTV DGB/GVP ausgeglichen. Plusstunden entstehen, wenn die tatsächliche Arbeitszeit die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit übersteigt; Minusstunden, wenn sie darunterliegt. Das Arbeitszeitkonto darf maximal 200 Plusstunden umfassen und ist spätestens nach zwölf Monaten auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt vorrangig durch Freizeitentnahme; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Auszahlung möglich. Zuschläge und Zulagen werden nicht über das Arbeitszeitkonto geführt, sondern jeweils mit dem Entgelt des Monats ausgezahlt, in dem sie anfallen.
Verstetigtes Entgelt bedeutet, dass Zeitarbeitskräfte jeden Monat ein gleichbleibendes Grundentgelt erhalten – berechnet aus dem tariflichen Stundensatz mal der vertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit. Es spielt keine Rolle, ob der Monat 20 oder 23 Arbeitstage hat. Abweichungen zwischen tatsächlicher und vereinbarter Arbeitszeit werden über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen.
Branchenzuschläge | DGB/GVP-Tarifwerk | Entgeltgruppen| Entgelttabelle | Garantielohn | Lohnuntergrenze Zeitarbeit | Manteltarifvertrag | Zeitarbeit
Stand: Juli 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
Keine Ergebnisse.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.