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Personaldienstleistung (auch: Personaldienstleistungen, HR-Dienstleistung) bezeichnet professionelle Dienstleistungen rund um die Gewinnung, Überlassung, Vermittlung und Entwicklung von Personal, die externe Anbieter – sogenannte Personaldienstleister – für Kundenunternehmen erbringen. Im Verständnis des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP) umfasst Personaldienstleistung drei Kerngeschäftsfelder: Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung), Personalvermittlung und Personalentwicklung. Personaldienstleister unterstützen Unternehmen damit dabei, Personalbedarfe flexibel zu decken, passende Fach- und Arbeitskräfte zu finden und Mitarbeitende weiterzuentwickeln.
Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist das größte Geschäftsfeld der Branche. Zeitarbeitsunternehmen stellen Zeitarbeitskräfte fest an und überlassen sie vorübergehend an Kundenunternehmen (Entleiher), bei denen diese ihre Arbeitsleistung erbringen. Es handelt sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Zeitarbeitskraft und Kundenunternehmen. Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Im Juni 2025 waren rund 669.000 Zeitarbeitskräfte in Deutschland beschäftigt – ein Anteil von rund zwei Prozent an der Gesamtbeschäftigung.
Personalvermittlung bezeichnet die Zusammenführung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Unternehmen zu einem direkten Arbeitsverhältnis zwischen beiden. Der Personaldienstleister wird zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern tätig, ein eigenes Beschäftigungsverhältnis zum Vermittelten entsteht dabei nicht. Personalvermittlung kann als ergänzendes Angebot neben der Zeitarbeit oder als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben werden; Mitgliedsunternehmen des GVP bilden sie im Verbandsbereich Personalvermittlung (VBPV) ab.
Personalentwicklung umfasst die gezielte Förderung von Kompetenzen zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, zur Bindung von Mitarbeitenden und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. In der Personaldienstleistungsbranche bezieht sich Personalentwicklung auf drei Dimensionen: die Entwicklung interner Mitarbeitender, die Qualifizierung von Zeitarbeitskräften sowie die Beratung und Unterstützung von Kundenunternehmen. Im GVP ist dieses Geschäftsfeld im Verbandsbereich Personalentwicklung (VBPE) verankert.
Der GVP ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungsbranche in Deutschland und vertritt rund 5.000 Mitgliedsunternehmen. Er entstand am 1. Dezember 2023 durch die Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände. Als Sozialpartner der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verhandelt er das DGB/GVP-Tarifwerk, das seit dem 1. Januar 2026 die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifwerke vollständig ersetzt. Die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 14,96 Euro pro Stunde (ab 1. September 2026: 15,33 Euro; ab 1. April 2027: 15,87 Euro) und ist per Rechtsverordnung des BMAS nach § 3a AÜG bundesweit verbindlich. Fast 90 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind vom Tarifwerk erfasst – deutlich mehr als im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt (rund 49 Prozent).
Über die gesetzlichen und tariflichen Vorgaben hinaus setzt der GVP mit sechs verbandseigenen Qualitätsstandards Maßstäbe: für Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen, für internationale Mobilität in der Personaldienstleistung, für Ausbildung in der Zeitarbeit, für Zeitarbeit im pädagogischen Bereich sowie für Personalvermittlung und Personalentwicklung. Mitgliedsunternehmen können sich zur Einhaltung dieser Standards selbst verpflichten.
Personaldienstleistung heißt, dass ein spezialisiertes Unternehmen andere Unternehmen dabei unterstützt, ihren Personalbedarf zu decken – sei es durch die Überlassung von Zeitarbeitskräften, durch die Vermittlung von Fach- und Führungskräften in eine Festanstellung oder durch Qualifizierungs- und Entwicklungsangebote. Kundenunternehmen kaufen damit Flexibilität, Zugang zu Arbeitskräften und Know-how rund um Personalthemen ein.
Ein Personaldienstleister unterstützt Unternehmen rund um das Thema Personal. Je nach Ausrichtung stellt er Zeitarbeitskräfte an und setzt sie bei Kundenunternehmen ein, vermittelt Bewerberinnen und Bewerber in ein direktes Arbeitsverhältnis beim Kunden oder konzipiert Qualifizierungs- und Entwicklungsangebote. Viele Personaldienstleister kombinieren mehrere dieser Geschäftsfelder.
Die Personaldienstleister werden in Deutschland vom Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) vertreten. Er ist die führende Interessenvertretung der Branche mit rund 5.000 Mitgliedsunternehmen aus Zeitarbeit und Personalvermittlung und vertritt deren Interessen gegenüber Politik, Sozialpartnern und Öffentlichkeit.
Der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) vertritt rund 5.000 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und Personalvermittlung. Er ist damit die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungsbranche in Deutschland. Der GVP entstand am 1. Dezember 2023 durch den Zusammenschluss der Vorgängerverbände BAP und iGZ und ist deren Gesamtrechtsnachfolger. Als Arbeitgeberverband verhandelt der GVP die Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche gemeinsam mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Mitglied werden können Unternehmen, die Zeitarbeit und/oder Personalvermittlung betreiben – mit Tarifbindung (T-Mitglied), ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) oder als Fördermitglied.
Der GVP bündelt Personaldienstleistung in drei Kerngeschäftsfeldern: Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung), Personalvermittlung und Personalentwicklung. Zeitarbeit bedeutet eine befristete Überlassung an ein Kundenunternehmen, Personalvermittlung zielt auf ein direktes Arbeitsverhältnis zwischen Bewerber und Unternehmen, Personalentwicklung umfasst Qualifizierung, Weiterbildung und Förderung von Mitarbeitenden.
In Deutschland gibt es rund 39.000 Betriebe mit einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; davon betreiben rund 10.000 die Arbeitnehmerüberlassung als Schwerpunkt (Bundesagentur für Arbeit). Als Verband vertritt der GVP rund 5.000 Mitgliedsunternehmen der Branche.
Im Juni 2025 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 669.000 Personen in der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt, davon rund 622.000 sozialversicherungspflichtig. Der Anteil der Zeitarbeit an der sozialversicherungspflichtigen Gesamtbeschäftigung lag bei rund 1,7 Prozent.
Bei der Personalvermittlung schließt die vermittelte Person direkt einen Arbeitsvertrag mit dem suchenden Unternehmen; der Personaldienstleister stellt nur den Kontakt her. Bei der Zeitarbeit bleibt die Zeitarbeitskraft beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt und wird vorübergehend an ein Kundenunternehmen überlassen. Für die Zeitarbeit gelten die besonderen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die Personalvermittlung unterliegt dem allgemeinen Gewerberecht. Beides sind eigenständige Geschäftsfelder der Personaldienstleistung, die häufig von denselben Unternehmen angeboten werden.
Arbeitnehmerüberlassung | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz | DGB/GVP-Tarifwerk | Entleiher | Integrationsdienstleister | Personalvermittlung | Personalentwicklung | Zeitarbeit | Zeitarbeitsunternehmen
Stand: Juli 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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