Zeitarbeit - Ein attraktives Beschäftigungsverhältnis

Zahlen & Fakten

Kennzahlen zur Zeitarbeit

Im Durchschnitt des ersten Halbjahres 2023 liegt die Anzahl der Zeitarbeitskräfte bei 796.538. Dies liegt leicht unter dem Durchschnitt von 2022.
Im Durchschnitt des ersten Halbjahres 2023 liegt der Anteil der Zeitarbeitskräfte an allen Beschäftigten bei 2 %.
Vorherige Tätigkeit neu eingestellter Zeitarbeitskräfte: Bis zu einem Jahr Beschäftigungslos 41,7 %, unmittelbar vorher beschäftigt 40,2 %, 1 Jahr und mehr oder bisher gar nicht beschäftigt 18 %
Anteil sozialverischungpflichtige Beschäftigugn in der Zeitarbeit: 94 %, außerhalb der Zeitarbeit 89 %
Der Anteil der Zeitarbeit an allen Beschäftigungsaufnahmen Geflüchteter beträgt 24,6 %.
Handel; Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 15,6 %, Zeitarbeit 11,8 %, Gesundheits- und Sozialwesen 10,9 %, Verkehr und Lagerei 8,5 %, Gastgewerbe 8,3 %, Verarbeitendes Gewerbe 7,6 %, Baugewerbe 5,4 %
Ohne Berufabschluss: Zeitarbeit 29 % Gesamtarbeitsmarkt 14,1 %, anerkannter Berufabschluss: Zeitarbeit 47,5 % Gesamtarbeitsmarkt 57,6 %, akademischer Berufabschluss: Zeitarbeit 10,2 % Gesamtarbeitsmarkt 17,9 %

Analysen

In der GVP-Mitgliederinfo „Analyse“ wird regelmäßig über wichtige Daten und wirtschaftliche Entwicklungen aus und für die Branche der Personaldienstleister berichtet.

Die Analysen basieren auf Daten von nationalen sowie internationalen Instituten, wie beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit, dem Statistischen Bundesamt, dem ifo Institut oder dem Statistischen Amt der Europäischen Union.

Exklusiv für Mitglieder des GVP werden die für die Zeitarbeit und die Personaldienstleistungsbranche relevanten aktuellen, aber auch längerfristigen Arbeitsmarktentwicklungen und gesamtwirtschaftlichen Tendenzen erläutert und grafisch veranschaulicht.

Fakt ist…

BEHAUPTUNG: Wenn Zeitarbeitskräfte nicht eingesetzt werden, bekommen sie kein Geld.

FAKT IST: Zeitarbeitskräfte werden auch bei Nichteinsatz bezahlt!

Ein Rechtsanspruch auf Lohnzahlung bei Nichteinsatz besteht für Zeitarbeitskräfte per Gesetz. Im Gegensatz zu den Tarifverträgen der Zeitarbeit fallen bei der gesetzlichen Regelung allerdings höhere Löhne, zum Beispiel durch Branchenzuschläge oder die Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe, bei der Bezahlung von Nichteinsatzzeiten weg. Die Tarifverträge für die Zeitarbeit stellen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer also bei Nichteinsatz deutlich besser als das Gesetz.

Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer erhalten bei Urlaub und Krankheit, aber eben auch in Zeiten ohne Einsatz bei einem Kundenunternehmen, eine sogenannte verstetigte Vergütung. Das heißt, Zeitarbeitskräfte wissen immer, mit wie viel Geld sie rechnen können – egal, ob sie ein paar Tage krank sind, Urlaub machen oder das Zeitarbeitsunternehmen keinen Kundeneinsatz für sie hat. Das haben die Sozialpartner, also die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, gemeinsam in den Tarifverträgen für die Branche so festgelegt.

Diese Regelung gilt immer dann, wenn Zeitarbeitsunternehmen einen Tarifvertrag für die Branche anwenden. Und das ist zu fast 100 Prozent der Fall, denn die Zeitarbeit ist einer der Wirtschaftszweige mit der höchsten Tarifbindung.

BEHAUPTUNG: Zeitarbeitskräfte sind Beschäftigte zweiter Klasse und haben keine Rechte.

FAKT IST: Zeitarbeitskräfte haben ein reguläres Arbeitsverhältnis und damit dieselben Rechte wie die Stammbeschäftigten!

In der Zeitarbeit wird in Deutschland das „Arbeitgeberprinzip“ angewandt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit haben demnach dieselben Rechte wie jene in anderen Branchen auch, denn sie haben mit ihrem Zeitarbeitsunternehmen ein völlig reguläres Arbeitsverhältnis. Dazu gehören selbstverständlich ein in der Regel unbefristeter Arbeitsvertrag mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch bei fehlenden Einsatzmöglichkeiten sowie gesetzlicher Kündigungsschutz. Der einzige Unterschied zu den meisten anderen Arbeitsverhältnissen ist der Wechsel von Arbeitsorten und Einsatzbetrieben.

In anderen Ländern, wie z.B. in Frankreich, greift hingehen das Agenturprinzip: Das bedeutet, dass mit dem Einsatzende im Kundenbetrieb auch die Beschäftigung beim Zeitarbeitsunternehmen endet. Das ist sogar zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Zeitarbeitnehmer erhalten in Frankreich deshalb auch keine Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz oder Urlaub. Als Kompensation bekommen französische Zeitarbeitnehmer dafür das gleiche Entgelt wie Stammmitarbeiter und – aber nur, wenn sie nicht vom Kunden als Mitarbeiter übernommen werden – einen zehnprozentigen Zuschlag.

BEHAUPTUNG: Die Zeitarbeit nimmt in der Pflege immer mehr Überhand.

FAKT IST: Die Quote der Pflegekräfte aus der Zeitarbeitsbranche bewegt sich weiterhin auf niedrigem Niveau!

Die tatsächlichen Zahlen der Zeitarbeitskräfte in der Pflege und die öffentliche Diskussion darüber liegen weit auseinander. Wie aktuelle Zahlen aus einer Sonderauswertung der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik und der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 31.03.2023 belegen, ist die Zeitarbeit in der Pflege kein Massenphänomen.

Ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung haben deutschlandweit demnach 33.968 Pflegekräfte. Damit liegt die Quote der Zeitarbeitsbranche an allen Pflegekräften gerade einmal bei 1,9 Prozent.

Auch wenn die Zeitarbeit nur einen kleinen Anteil an der Pflege in Deutschland ausmacht, ist sie ein wichtiges Instrument zur Bewältigung personeller Engpässe. Hinzu kommt, dass ohne Zeitarbeit mehr als 21.000 Pflegekräfte der Patientenversorgung verloren gehen würden, wie eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft gezeigt hat.

BEHAUPTUNG: Für Geflüchtete, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte ist Zeitarbeit nur eine Sackgasse.

FAKT IST: Keine andere Branche integriert so viele Geflüchtete, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte in den Arbeitsmarkt wie die Zeitarbeit!

Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen, dass im Zeitraum zwischen September 2022 und August 2023 107.771 Schutzsuchende ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beendeten. 26.489, also ein Viertel, fanden dabei eine Arbeit bei einem Personaldienstleister. Wenn man bedenkt, dass gerade 2,1 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Zeitarbeitskräfte sind, wird die Leistung der Personaldienstleister umso deutlicher. Damit bieten Personaldienstleister überproportional viele Arbeitsplätze für Menschen an, die vor Krieg und Verfolgung zum Beispiel aus Syrien, Irak, Iran, Nigeria, Afghanistan oder Eritrea nach Deutschland geflohen sind.

Rund 84 Prozent der Geflüchteten besitzen laut Eigenangabe der IAB-BAMF-SOEP-Befragung 2018 dabei keinen Berufs- oder Hochschulabschluss. Erschwerend kommt hinzu, dass die Abschlüsse derjenigen, die ein Hochschulstudium oder eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, oftmals nicht mit deutschen Abschlüssen vergleichbar sind. Häufig verlassen Geflüchtete ihre Heimat auch ohne nachweisende Zertifikate. Mehr als 90 Prozent der Geflüchteten besaßen vor ihrer Einreise zudem keine Deutschkenntnisse. Die fehlenden Abschlüsse und die Sprachdefizite erklären, weswegen Geflüchtete überwiegend im Helferbereich, also in den Entgeltgruppen E1 und E2, eingesetzt werden.

Ähnlich große Bedeutung haben die Personaldienstleister beim Wiedereinstieg von Langzeitarbeitslosen ins Berufsleben. Die Zeitarbeit ist die Branche, die die meisten Langzeitarbeitslosen in Deutschland einstellt. Die Zahlen der BA zeigen, dass 12,3 Prozent der Menschen, die zwischen Juli 2022 und Juni 2023 ihre Langzeitarbeitslosigkeit beenden konnten, eine Beschäftigung bei einem Personaldienstleister begannen. Den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zufolge kamen im 2. Halbjahr 2022 61 Prozent der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die einen neuen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister abgeschlossen hatten, aus der Beschäftigungslosigkeit. 39 Prozent von ihnen waren vor ihrer Beschäftigung in der Zeitarbeit bis zu einem Jahr arbeitslos. Und 36 Prozent gehörten zu den Langzeitarbeitslosen, die ein Jahr oder länger keine Arbeit mehr hatten oder noch nie beschäftigt waren.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen zudem auf, dass die Zeitarbeit auch Geringqualifizierten gute Chancen auf Arbeit bietet. Demnach besaßen im Jahresdurchschnitt 2022 29 Prozent der Zeitarbeitskräfte keine abgeschlossene Berufsausbildung und gehörten somit zu den Geringqualifizierten. Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind hingegen lediglich 14 Prozent aller Beschäftigten ohne Berufsabschluss. Für Gering- bzw. Nichtqualifizierte ist Zeitarbeit daher oftmals die beste Möglichkeit, erwerbstätig zu sein.

Für Geflüchtete, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte ist die Zeitarbeit also als Integrationsdienstleister der wichtigste Zugang in den Arbeitsmarkt und sie erhalten hier eine Chance, die sie von anderen Branchen nicht erhalten haben.

BEHAUPTUNG: In der Zeitarbeit verdient man schlecht.

FAKT IST: Branchenzuschlagstarifverträge und verbindliche Lohnuntergrenze sorgen für attraktive Entlohnung in der Zeitarbeit!

Der GVP ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Diese Sozialpartnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund besteht bereits seit fast 20 Jahren. Die Zeitarbeitsbranche hat 2012 noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Sie ist identisch mit der untersten Entgeltstufe der Tarifverträge der Zeitarbeit und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben. Vereinbart wurde die Lohnuntergrenze auf der einen Seite von der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, der alle acht Einzelgewerkschaften des DGB angehören, und auf der anderen Seite von der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ besteht, die der Gründung des GVP vorausgegangen waren.

Dieser spezielle Mindestlohn für Zeitarbeitskräfte, die einfachste Tätigkeiten ausüben, liegt seit dem 1. Januar 2024 im gesamten Bundesgebiet bei 13,50 Euro. Somit liegt es über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro (seit 1. Januar 2024).

Zusätzlich sind seit dem 1. November 2012 zudem sukzessive Branchenzuschlagstarifverträge in Kraft getreten, die ein Meilenstein für die Zeitarbeitsbranche waren. Die Branchenzuschlagstarifverträge beseitigen in den wichtigsten Einsatzbranchen Differenzen zwischen den Entgelten der Zeitarbeitskräfte und der Stammbeschäftigten und wurden mit den Gewerkschaften IG Metall, IG BCE, ver.di und EVG ausgehandelt. So ist geregelt, dass Zeitarbeitskräfte, die in ein und demselben Kundenbetrieb eingesetzt werden, nach vier bzw. sechs Wochen Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Entgelte erhalten. Die Höhe der Zuschläge steigt dabei mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb an und kann zu einem Aufschlag von bis zu 67 Prozent führen. Der höchste Tariflohn der Zeitarbeit erreicht somit 42,72 Euro pro Stunde für Hochqualifizierte (EG 9 mit Branchenzuschlag der Metall- und Elektroindustrie nach 15 Monaten Einsatz im selben Kundenunternehmen).

Wenn Branchenzuschlagstarifverträge angewandt werden, bestimmt sich die Vergütung der Zeitarbeitskräfte für die gesamte Dauer des Einsatzes bis zum Erreichen der Höchstüberlassungsgrenze nach diesen Tarifverträgen. Das gesetzliche Equal Pay gilt in diesen Fällen nicht. Allerdings muss durch die Branchenzuschläge nach spätestens 15 Monaten Überlassungsdauer mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das durch die Tarifvertragsparteien als gleichwertig mit dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche festgelegt ist. Was das vergleichbare Arbeitsentgelt ist, bestimmen also in diesem Fall die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche.

Folgende elf Branchenzuschlagstarifverträge existieren momentan:

  • TV BZ ME (Metall- und Elektroindustrie), abgeschlossen mit IG Metall
  • TV BZ TB (Textil- und Bekleidungsindustrie), abgeschlossen mit IG Metall
  • TV BZ HK (Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie), abgeschlossen mit IG Metall
  • TV BZ Chemie (Chemische Industrie), abgeschlossen mit IG BCE
  • TV BZ Kunststoff (Kunststoff verarbeitende Industrie), abgeschlossen mit IG BCE
  • TV BZ Kautschuk (Kautschuk verarbeitende Industrie), abgeschlossen mit IG BCE
  • TV BZ KS (Kali- und Steinsalzbergbau), abgeschlossen mit IG BCE
  • TV BZ PE (Papier erzeugende Industrie), abgeschlossen mit IG BCE
  • TV BZ PPK (Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitende Industrie), abgeschlossen mi ver.di
  • TV BZ Druck – gewerblich (Druckindustrie für gewerbliche Arbeitnehmer), abgeschlossen mit ver.di
  • TV BZ Eisenbahn (Schienenverkehrsbereich), abgeschlossen mit EVG

Die Arbeitnehmer in der Zeitarbeit profitieren flächendeckend von den ausgehandelten Tariflöhnen, denn die Tarifabdeckung beträgt nahezu 100 Prozent – ausschließlich mit DGB-Tarifverträgen. Somit hat die Zeitarbeit eine der höchsten Tarifabdeckungen.

BEHAUPTUNG: In der Zeitarbeitsbranche arbeiten viele Unternehmen unsauber.

FAKT IST: Zeitarbeit wird staatlich kontrolliert!

Wer in Deutschland ein Zeitarbeitsunternehmen betreiben will, braucht dafür zwingend eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ohne diese Erlaubnis ist legale Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich. Die BA stellt diese Erlaubnis erst einmal nur befristet für ein Jahr aus und kontrolliert, ob bei dem Personaldienstleister alles korrekt gelaufen ist. Zudem prüft die BA die Einhaltung der rechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen. Hierzu gehören die Einhaltung der geltenden Lohnuntergrenze, die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Pflichten.

Nur Zeitarbeitsunternehmen, die drei Jahre lang ohne Beanstandungen eine solche befristete Lizenz hatten, können bei der BA eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen.

Außerdem werden die Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland, auch jene mit unbefristeten Lizenzen, kontrolliert. Dabei wird die Einhaltung des Mindestlohns sowie die Legalität der Arbeitnehmerüberlassung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls und alle übrigen Vorschriften von der BA geprüft.

Bei Verstößen hiergegen drohen Strafen. Vorgesehen sind unter anderem Geldbußen von bis zu 500.000 Euro oder sogar der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Das bedeutet, dass die Zeitarbeitsunternehmen selbst ein großes Interesse daran haben, sauber zu arbeiten. Denn ansonsten riskieren sie ihre Existenz.

Darüber hinaus hat der GVP noch einen Verhaltenskodex entwickelt, an den sich die Mitgliedsunternehmen halten müssen und der sie zu ethisch einwandfreiem Handeln verpflichtet. Dabei unterwerfen sich die Verbandsmitglieder der Schiedsgerichtsbarkeit des GVP und erkennen die Verbindlichkeit der Entscheidung desselben an. Durch den Verhaltenskodex wird Fairness und Transparenz, gerade auch im Umgang mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in den Vordergrund gestellt.

BEHAUPTUNG: Zeitarbeit und Werkverträge sind das gleiche.

FAKT IST: Zeitarbeit hat mit Werkverträgen nichts zu tun!

Auch wenn immer wieder beides in einen Topf geworfen wird: Zeitarbeit und Werkverträge sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Auftragnehmer (Hersteller), ein Werk gegen Zahlung (Werklohn) durch den Auftraggeber (Besteller) herzustellen. Im Werkvertrag wird die Arbeit nach dem Ergebnis (Werk) beurteilt und nicht nach dem Aufwand der geleisteten Arbeit. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Typische Beispiele für ein Werk mit Werkvertrag im Sinne des BGB sind die Anfertigung eines maßgeschneiderten Anzugs (Herstellung), die Reparatur einer Spülmaschine (Veränderung einer Sache), Bauarbeiten (Arbeit) oder die Erstellung eines Gutachtens (Dienstleistung).

Bei einem Werkvertrag handelt der Auftragnehmer (Hersteller) unternehmerisch selbständig. Er entscheidet somit selbst, wie, mit wie vielen Personen und mit welchem Zeitaufwand er die Arbeit erledigt, und verwendet dabei eigene Arbeitsmittel. Das heißt, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht zum Kundenbetrieb gehören und dort nur bis zu einem gewissen Grad in die Arbeitsabläufe eingebunden sein dürfen. Sie unterliegen jedoch nicht den Weisungen des Auftraggebers (Besteller). Und – der Auftragnehmer ist allein verantwortlich und damit haftbar für das Ergebnis. „Der Auftraggeber zahlt am Ende den vereinbarten Preis für das vereinbarte Ergebnis – und nicht für Arbeitskräfte oder Arbeitszeit“, schreibt der DGB dazu auf seiner Website.

Ganz anders sieht das bei der Zeitarbeit aus: Hier „bestellt“ der Kundenbetrieb beim Zeitarbeitsunternehmen Arbeitskräfte, die bei Mängeln nicht haften. Die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer haben ihren Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister (Arbeitgeber), sind aber bei ihren Einsätzen vollständig in die Betriebsabläufe beim Kunden eingebunden. Dazu gehört unter anderem, dass Zeitarbeitskräfte den Weisungen des Kundenunternehmens unterliegen, das dafür aber genauso für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der bei ihm tätigen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer verantwortlich ist wie das Zeitarbeitsunternehmen. Außerdem ist der Kundenbetriebsrat auch für die eingesetzten Zeitarbeitskräfte zuständig, so dass sie bei der Betriebsratswahl im Kundenbetrieb mitwählen dürfen.

Das alles und noch viel mehr ist hauptsächlich in einem speziellen Gesetz für die Zeitarbeit festgelegt – dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dort gibt es auch detaillierte Vorschriften über die Bezahlung der Zeitarbeitskräfte und darüber, dass Unternehmen zwingend eine behördliche Erlaubnis benötigen, wenn sie Zeitarbeit betreiben wollen. Und im AÜG steht auch, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls die Einhaltung der Vorschriften durch die Zeitarbeitsunternehmen kontrollieren. Damit unterscheidet sich die Zeitarbeit auch in der gesetzlichen Regelungsdichte deutlich vom Werkvertrag

BEHAUPTUNG: In der Zeitarbeit wird man immer nur kurzfristig beschäftigt.

FAKT IST: Zeitarbeit ist ein zentraler Integrationsmotor in den Arbeitsmarkt und bietet nachhaltige Beschäftigungsperspektiven!

Zeitarbeitskräfte, die ihre Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit beenden, bleiben in der überwiegenden Mehrheit in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Denn laut Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus dem Jahr 2022 gelingt einem Großteil der ehemals Arbeitslosen dank der Zeitarbeit ein nachhaltiger Zugang zum Arbeitsmarkt: 75 Prozent der Menschen, die zuvor keine Arbeit hatten, waren auch noch nach einem Jahr weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 41 Prozent davon waren nach zwölf Monaten in einer anderen Branche beschäftigt. Diese Menschen konnten sich bei einem Personaldienstleister beweisen und so eine ebenfalls sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeitsbranche finden. Dies belegt die Nachhaltigkeit von Beschäftigungsaufnahmen in der Zeitarbeit.

BEHAUPTUNG: Zeitarbeit besteht größtenteils aus Minijobs.

FAKT IST: Geringfügige Beschäftigung spielt in der Zeitarbeit kaum eine Rolle!

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) machen deutlich, dass geringfügige Beschäftigung in der Zeitarbeit kaum eine Rolle spielt, denn 95 Prozent der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist also die dominierende Beschäftigungsform in der Zeitarbeit. Mit 784.803 waren mehr als neun von zehn Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer im Durchschnitt des Jahres 2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Minijobs sind in der Zeitarbeit hingegen nur wenig verbreitet. Nach neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2022 44.991 Zeitarbeitskräfte ausschließlich geringfügig beschäftigt. Somit waren lediglich 5 Prozent aller in der Zeitarbeit tätigen Arbeitnehmer Minijobber.

Auf dem Gesamtarbeitsmarkt stellt sich die Lage deutlich anders dar. Hier waren im genannten Zeitraum mit 11 Prozent der Beschäftigten mehr als doppelt so viele ausschließlich geringfügig beschäftigt.

BEHAUPTUNG: Zeitarbeit ist nur der absolute Notnagel, wenn Menschen woanders keinen Job finden.

FAKT IST: In der Branche arbeiten immer mehr Menschen, für die Zeitarbeit ein echtes Karrieresprungbrett ist!

Für Hochqualifizierte wird die Zeitarbeit immer attraktiver. Das zeigt sich schon in den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA): Danach verfügten 2013 nur 5,6 Prozent der Zeitarbeitskräfte über einen akademischen Abschluss. 2017 waren es schon 7,9 Prozent und 2022 9,8 Prozent. Damit ist der Anteil der Akademiker in der Branche in nicht einmal 10 Jahren um 74 Prozent gestiegen. Gerade im hochqualifizierten Bereich bietet die Zeitarbeit sehr gute Bedingungen auch für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die sich zunächst erproben und dann den für sie dauerhaft passenden Arbeitgeber finden können. Personaldienstleister sind zudem bevorzugter Ansprechpartner für all die Menschen, die eine Alternative suchen zwischen traditioneller Festanstellung mit Tarifverträgen einerseits und Freiberuflichkeit beziehungsweise Selbstständigkeit andererseits, aber auch für Menschen, die einfach besondere Flexibilitätsansprüche haben.

Dass Zeitarbeit aber auch kein Notnagel für Menschen ist, die auf Arbeitssuche sind, zeigt eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) aus den Jahren 2018/19 unter rund 8.300 Zeitarbeitskräften: Rund vier von zehn Zeitarbeitskräften suchen eine längerfristige Perspektive in der Zeitarbeit. Dies war insbesondere bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung der Fall. Sie sehen in der Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit Vorzüge für die eigene berufliche Entwicklung. Dabei gelingt laut BA einem Großteil der ehemals Arbeitslosen dank der Zeitarbeit ein nachhaltiger, dauerhafter Zugang zum Arbeitsmarkt: 79 Prozent* der Menschen, die zuvor keine Arbeit hatten, waren auch noch nach einem Jahr weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, entweder innerhalb oder außerhalb der Zeitarbeit. Für alle diese Menschen war die Zeitarbeit ein echtes Karrieresprungbrett, denn sie konnten sich bei einem Personaldienstleister beweisen.

*Durchschnitt April 2021 bis März 2022

BEHAUPTUNG: Immer mehr Unternehmen sind in der Arbeitnehmerüberlassung tätig.

FAKT IST: Nur 0,2 Prozent aller Firmen in Deutschland sind Zeitarbeitsunternehmen!

Auch wenn in Medienberichten häufig die Zahl von „mehr als 50.000 Zeitarbeitsunternehmen“ in Deutschland angegeben wird, ist dies nicht zutreffend. Denn in dieser Zahl sind alle Betriebe, also auch Niederlassungen, erfasst, die mindestens einmal einen Arbeitnehmer überlassen haben. Die große Mehrzahl dieser Betriebe ist aber nicht als Zeitarbeitsunternehmen tätig, sondern hat einen ganz anderen Betriebszweck.

Aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes ergibt sich, dass es in Deutschland 2021 insgesamt 3.172.674 registrierte Unternehmen gab. Im selben Jahr wurden aber lediglich 5.875 Unternehmen des Wirtschaftszweiges Arbeitnehmerüberlassung ausgewiesen. Somit sind lediglich 0,2 Prozent aller deutschen Firmen Zeitarbeitsunternehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Kundenbetriebe überlassen.

BEHAUPTUNG: Zeitarbeitskräfte verdrängen die Stammbelegschaft.

FAKT IST: Zeitarbeit entlastet die Stammbelegschaft bei Auftragsspitzen oder Personalengpässen!

Derzeit sind gerade einmal rund 2 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Zeitarbeitskräfte. Eine Verdrängung der Stammbelegschaft ist daher schon rein rechnerisch nicht möglich. Mehrere unabhängige Studien, u.a. vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, aber auch eine Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung haben nachgewiesen, dass es die immer wieder unterstellten Verdrängungseffekte nicht gibt. In der Studie des IAB aus dem Jahr 2016 heißt es dazu wörtlich:

"Vergleicht man die Veränderung in der Anzahl der Stammarbeitskräfte mit der Veränderung in der Anzahl der Zeitarbeitnehmer in den Kundenbetrieben, ist der sehr kritisch gesehene Aufbau von Zeitarbeit bei gleichzeitigem Abbau der Stammbelegschaft nur sehr selten zu beobachten. Wesentlich häufiger kommt dagegen die gegenteilige Kombination vor, bei der Zeitarbeitskräfte reduziert werden und gleichzeitig die Stammbelegschaft wächst. Diese Befunde sprechen vielmehr für eine andere als die Substitutionsthese. Denkbar ist, dass die Nutzung von Zeitarbeit ihrer wirtschaftspolitischen Intention entspricht und mit Effizienzgewinnen für die Unternehmen verbunden ist und damit sogar hilft, die Stammbelegschaft zu sichern oder gar zu erhöhen."

Zeitarbeit stärkt also die Stammbelegschaft, weil die meisten Betriebe, die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer einsetzen, parallel auch ihre Stammbelegschaft erhöhen. Nach Berechnungen des IAB reduzieren dagegen lediglich 2 Prozent der Unternehmen ihr Stammpersonal, wenn sie Zeitarbeitskräfte beschäftigen. Die Zeitarbeit ist dabei das Mittel der Wahl für die Abdeckung von kurzfristigen Personalengpässen und bei vorübergehendem Personalbedarf. Das gilt zum Beispiel bei Krankheit und Auszeiten bei den Stammarbeitskräften oder bei Auftragsspitzen des Kundenunternehmens. Zeitarbeitskräfte entlasten in diesen Fällen die Stammbelegschaft.

BEHAUPTUNG: Zeitarbeit ist doch nur die beschönigende Bezeichnung für die Leiharbeit.

FAKT IST: Es gibt für die Zeitarbeit keinen schlechteren Begriff als „Leiharbeit“!

Die „Leihe“ beschreibt einen ganz bestimmten Vertragstyp aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, nämlich die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (§ 598 BGB). Doch bei der Überlassung eines Arbeitnehmers wird weder dessen „Gebrauch gestattet“, wie es im BGB wörtlich heißt, noch handelt es sich bei einem Arbeitnehmer um eine „Sache“. Außerdem ist die Zeitarbeit gewerblich und damit eben gerade nicht unentgeltlich. Trotzdem wird immer wieder der Begriff „Leiharbeit“ für die Zeitarbeit gebraucht. Das hängt damit zusammen, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sachlich falsche Worte wie „Verleiher“ (= Zeitarbeitsunternehmen) oder „Entleiher“ (= Einsatzunternehmen) benutzt werden.

Der Begriff „Leiharbeit“ klingt nicht nur abwertend, er ist auch ganz bewusst genauso gemeint. Hauptsächlich Kritiker der Zeitarbeit benutzen deshalb dieses Wort und tun damit sowohl den Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern als auch den Personaldienstleistern Unrecht. Denn Zeitarbeitskräfte sind wahrlich keine Arbeitnehmer 2. Klasse, sondern engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen wichtigen und guten Job machen. Es gibt also keinen Begriff, der weniger geeignet ist für die Beschreibung der Zeitarbeit als jener der „Leiharbeit“.

Zudem sind weder Arbeitnehmerüberlassung noch Zeitarbeit neue Begriffe, die erst aus Imagegründen in den letzten Jahren eingeführt wurden. So wurde der erste Arbeitgeberverband der Branche bereits 1969 mit dem Namen „Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V.“ gegründet und der Begriff Arbeitnehmerüberlassung ist ein rechtlicher Begriff, der bereits in der Weimarer Republik verwendet worden ist. 1972 trat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft.

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