Zeitarbeit - Ein attraktives Beschäftigungsverhältnis

Positionen

Standpunkte

Der GVP vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der Branche gegenüber der Politik und für die Personaldienstleister relevanten Institutionen. Dafür entwickelt der Verband Positionen unter anderem zum Thema Zeitarbeit, die sich aus den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen der Mitglieder ableiten. Diese finden Sie hier im Folgenden.

Zeitarbeit als Erfolgsmodell für Wirtschaft und Arbeitnehmende unterstützen

Die Zeitarbeit gewährleistet Flexibilität für Unternehmen und bietet gleichzeitig tariflich geregelte Sicherheit für ihre Beschäftigten. Dieses Erfolgsmodell muss unterstützt und nicht behindert werden.

Für beide Seiten – Menschen und Wirtschaft – erzielt die Zeitarbeit elementare Erfolge. Seit 1972 dürfen Unternehmen Personaldienstleistungen anbieten. Seitdem haben viele Arbeitskräfte auf diese Weise ihren Weg in den Arbeitsmarkt und ihr Berufsleben gefunden. Zur Überwindung von Problemen am Arbeitsmarkt hat die Zeitarbeit mehrfach einen großen Beitrag geleistet. Und sie hat den Unternehmen nach Wirtschaftskrisen geholfen, wieder Fahrt aufzunehmen. Denn Zeitarbeit baut Brücken.

Eine Brücke in den Arbeitsmarkt

Langzeitarbeitslose oder Menschen ohne Berufsabschluss haben durch die Zeitarbeit die Chance auf einen (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt. Beschäftigte bekommen eine nachhaltige Perspektive geboten. Drei Viertel der Menschen, die aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufgenommen haben, sind nach zwölf Monaten weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt, teilweise auch in anderen Branchen. Keine andere Branche hat übrigens mehr Geflüchteten bei den ersten Schritten der Integration durch die Aufnahme einer Beschäftigung geholfen. Und die Personaldienstleister lassen sich auch bei der Integration von geflüchteten Menschen aus der Ukraine in die Pflicht nehmen. Denn die Vorgängerverbände des GVP gehören zu den Unterzeichnern der gemeinsamen Erklärung „Jetzt in den Job: Integration in Arbeit lohnt sich!“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, von kommunalen Spitzenverbänden, Unternehmen, Spitzenverbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften.
Mehr zur Arbeitsmarktintegration

Hilfe bei Fachkräfteengpässen

Zeitarbeitsunternehmen stellen ihren Kunden in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels das richtige Personal zum passenden Zeitpunkt zur Verfügung. Diese Kernkompetenz wird in den nächsten Jahren noch an Bedeutung zunehmen. Denn Dekarbonisierung, Digitalisierung und der demografische Wandel sind für Wirtschaft und Gesellschaft die großen Herausforderungen der Zeit. Wir wollen uns als Branche weiterentwickeln und werden helfen, diese Herausforderungen zu meistern. Der GVP setzt sich dafür ein, dass die Politik die Erfolge der Zeitarbeit anerkennt, die sie tagtäglich zur Bewältigung der Megatrends beisteuert.

Bekenntnis zu langjähriger Sozialpartnerschaft anerkennen

Fast 90 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind tarifgebunden. So viele wie in keiner anderen Branche. Der GVP bekennt sich zu einer langjährigen Partnerschaft mit der “Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes”, in der alle Einzelgewerkschaften vertreten sind.

Die Zeitarbeitsbranche ist der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie in Deutschland verpflichtet. Mit einer überdurchschnittlich hohen Tarifbindung, mit der Einführung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze im Jahr 2012 und mit der Angleichung der Ost- und Westentgelte zu einem bundeseinheitlichen Lohngitter seit April 2021, wurde die Branche in den letzten Jahren tariflich stark weiterentwickelt und hat Maßstäbe gesetzt. Die Lohnuntergrenze oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns, Branchenzuschlagstarife sowie fortschrittliche Regelungen zu Arbeitszeitkonten beweisen, dass die Sozialpartner gute Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer schaffen. Schon allein deswegen verdient die Zeitarbeitsbranche mehr als eine bloße Anerkennung als „notwendiges Instrument“, wie die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2022-2025 festgehalten haben. Vielmehr muss sie von der Politik unterstützt werden, indem Restriktionen aufgehoben werden.

Sektorale Einschränkungen und Verbote beseitigen

Bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, in der Fleischindustrie und im Bauhauptgewerbe gibt es verfassungsrechtlich zweifelhafte Branchenrestriktionen. Diese müssen aufgehoben werden.

Beschäftigungsverbot von Drittstaatsangehörigen aufheben

Die Streichung des §40 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz für die Zeitarbeitsbranche ist ein wichtiger Schritt, um die dringend benötigten Fachkräfte nach Deutschland zu holen und erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn das politische Ziel, Zuwanderung in den Arbeitsmarkt künftig ganz überwiegend über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu steuern, ist richtig. Bei dieser Umsteuerung könnten die Personaldienstleister aufgrund ihrer Expertise eine führende Rolle einnehmen. Dazu muss aber das Beschäftigungsverbot von Drittstaatlern für die Zeitarbeit aufgehoben und die Fachkräfteeinwanderung für die Branche geöffnet werden.

Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie nicht gerechtfertigt

Zu Unrecht wurde die Zeitarbeit in der Fleischindustrie mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ab April 2021 verboten. Mit den unhaltbaren Zuständen in einigen Schlachtbetrieben und Unterkünften, die 2020 bekannt wurden, hatte die Branche nämlich nichts zu tun. Auch der Gesetzgeber ließ dafür Beweise vermissen und hat die Zeitarbeit lediglich präventiv verboten. Auf Basis eines Tarifvertrags sind seitdem in der Fleischverarbeitung für tarifgebundene Unternehmen nur noch Einsätze bis März 2024 eingeschränkt zulässig. Eine Evaluation des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) sollte eigentlich 2023 erfolgen.

Überlassungsverbot im Bauhauptgewerbe nicht mehr zeitgemäß

Das Baugewerbe ist stark vom Fachkräftemangel betroffen. Umso realitätsfremder wirkt das aus dem Jahr 1982 stammende Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe. Nach § 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Überlassung von branchenfremden Unternehmen in das Baugewerbe für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 1987 die Vereinbarkeit dieses sektoralen Verbots mit dem Grundgesetz bejaht. Inzwischen haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber derart verändert, dass viele Juristen das Verbot nicht mehr für verfassungskonform und vor allem auch nicht mit der EU-Zeitarbeitsrichtlinie für vereinbar halten. Deswegen muss das Überlassungsverbot in das Bauhauptgewerbe gestrichen werden.

Höchstüberlassungsdauer abschaffen

Studien zeigen, dass die Höchstüberlassungsdauer das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel, Zeitarbeitskräfte besser zu schützen, verfehlt. Das Gegenteil ist der Fall. Deswegen muss die Höchstüberlassungsdauer gestrichen, zumindest aber substanziell verlängert werden.

Seit der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 beträgt die Höchstüberlassungsdauer einer Zeitarbeitskraft an ein Einsatzunternehmen grundsätzlich 18 Monate. Der Gesetzgeber wollte damit Zeitarbeitskräfte besser schützen und ging - fälschlich - davon aus, dass Einsatzunternehmen mit Erreichen der Höchstüberlassungsdauer Zeitarbeitskräften einen Arbeitsvertrag anbieten und sie in ihre Stammbelegschaften übernehmen würden.

Untersuchungen zweifeln am Nutzen der Überlassungshöchstdauer

Die Evaluation des AÜG im Auftrag der Bundesregierung hat gezeigt, dass „ein Großteil der Einsätze vor der Reform schon der Kernfunktion der ÜHD [Überlassungshöchstdauer] entsprachen“. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln belegt, dass die Höchstüberlassungsdauer die längerfristigen Perspektiven der Zeitarbeitskräfte eingeschränkt hat, statt sie zu fördern, weil sie häufig mit ungewollten Einsatzabmeldungen einhergeht. Eine weitere Folge ist, dass die Betroffenen ein vertraut gewordenes Umfeld mit gewachsenen sozialen Beziehungen verlassen müssen. Dass dies negative Auswirkungen auf die Zeitarbeitskräfte hat, legt eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums offen. Darin heißt es wörtlich: „In jedem Fall legen sie [die Befunde der Studie] den Schluss nahe, dass bei einer Überlassungsdauer über 18 Monaten eine höhere Arbeitszufriedenheit und -qualität bei Zeitarbeitnehmern/-innen beobachtet wird als bei geringeren Überlassungsdauern.“

Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitskräfte verstetigen

Eine Verstetigung der Regelung ist im Interesse der Zeitarbeitskräfte und der Unter­nehmen. Dass die Zeitarbeitsunternehmen mit dem Instrument der Kurzarbeit überaus verantwortlich umgegangen sind, haben die vergangenen Jahre in aller Deutlichkeit gezeigt.

Das Kurzarbeitergeld wird Zeitarbeitskräften grundsätzlich nicht gewährt, obwohl sie gleichermaßen in die Arbeitslosenversicherung einzahlen wie andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigte auch. Ausnahmen wurden bisher nur in Sondersituationen gewährt, wie der Finanz- und Wirtschaftskrise, während der Corona-Pandemie und zu Beginn des Ukrainekrieges. Hier haben Zeitarbeitsunternehmen den verantwortungsvollen Umgang mit diesem Kriseninstrument bewiesen. Steigende Kurzarbeiterzahlen zum Jahresbeginn 2021 gingen nicht mit nennenswerten Beschäftigungsverlusten einher. In den folgenden Monaten baute die Branche die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wieder auf und stabilisierte bestehende Beschäftigungsverhältnisse durch den Einsatz von Kurzarbeit.

Nicht mehr zeitgemäß

Die Diskriminierung von Zeitarbeitskräften bei der Kurzarbeit wird damit begründet, dass ein Arbeitsausfall in Zeitarbeitsunternehmen branchenüblich sei. Unabhängig von der Frage, ob hier nicht grundsätzlich eine Ungleichbehandlung von Zeitarbeitskräften und Stammpersonal vorliegt, trifft diese Argumentation mit Blick auf die massive digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft in Zukunft nicht mehr zu. Hinzu kommen aufgrund der globalen wirtschaftlichen Verflechtung Deutschlands exogene Schocks samt konjunktureller Schwächephasen und Lieferkettenengpässe. Diese können erhebliche Auswirkungen nicht nur auf einzelne Unternehmen, sondern auf ganze Einsatzbranchen der Zeitarbeitsunternehmen haben. Deshalb muss das Instrument des Kurzarbeitergeldes dauerhaft für Zeitarbeitskräfte geöffnet werden.

Schriftform durch Textform ersetzen

Das Schriftformerfordernis im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ein Relikt aus analogen Zeiten. Der Ersatz durch Textform würde jegliche Kontrollmöglichkeiten erhalten und zugleich enormen bürokratischen Aufwand beseitigen.

Mit dem 1972 eingeführten Schriftformgebot in § 12 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollten Einsatzunternehmen in Schriftform davor geschützt werden, Verträge mit Unternehmen ohne Überlassungserlaubnis abzuschließen und um Vereinbarungen nachvollziehbar zu machen. Zu dieser Zeit existierte einzig die Schriftform, um Vereinbarungen transparent festzuhalten. Dies ist längst nicht mehr der Fall. Mehr als 50 Jahre später kann die nachvollziehbare Eindeutigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung vollumfänglich in Textform (E-Mail) erfolgen. Arbeitnehmerschutz und Prüfmöglichkeiten blieben ohne Abstriche gegeben. Der GVP unterstützt Modernisierungsschritte in der Arbeitswelt, die Aufwand reduzieren, ohne dabei Substanz zu verlieren. Dies geht mit dem Bekenntnis der Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ einher, einen digitalen Staat und eine digitale Verwaltung zu fördern und in diesem Rahmen „Digitalisierungshemmnisse (Schriftform u. a.) mittels einer Generalklausel abzubauen“.

Zeitarbeit in der Pflege nicht einschränken

Pflegekräfte entscheiden sich aktiv für die Zeitarbeit. Grund sind oft Wünsche nach flexibleren Arbeitszeiten und mehr Zuverlässigkeit bei der Arbeitszeitgestaltung sowie größere Wertschätzung. Ohne Zeitarbeit gingen viele Pflegekräfte der Pflege verloren.

Aufgrund der angespannten Personalsituation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stellen Zeitarbeitskräfte die Gewährleistung von Dienstplänen und den Betrieb ganzer Stationen sicher, insbesondere weil sie häufiger in Vollzeit arbeiten als Stammbeschäftigte. Als "Brandlöscher” helfen sie bei Krankheit, Urlaub und Notlagen auch kurzfristig aus und stellen damit die Versorgung von Patienten und Patientinnen sicher. Ohne die Zeitarbeit würden sie der Pflege dauerhaft den Rücken kehren und die Personalsituation würde sich noch weiter verschärfen. Eine Kurzstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft, für die mehr als 4.000 Pflegekräfte in der Zeitarbeit befragt worden sind, hat gezeigt, dass nur 18 Prozent einen Arbeitsvertrag mit Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen schließen würden, daher ständen mindestens 21.000 Pflegekräfte der Pflege nicht mehr zur Verfügung. Die Zeitarbeitsbranche hat also eine nicht zu unterschätzende Bindungsfunktion in der Pflege. Die Entscheidung für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit basiert häufig auf dem Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies wiegt umso schwerer, da die große Mehrheit der Pflegekräfte Frauen sind. Deswegen muss Zeitarbeit in der Pflege als Teil der Lösung anerkannt und Einschränkungen verhindert werden. Das übergeordnete Ziel muss sein, die Beschäftigungsbedingungen in der Pflege als Ganzes zu verbessern, damit Pflegekräfte zufrieden, in Vollzeit und längerfristig ihren Beruf ausüben.

Ihre Ansprechpartner

Alternate Text
Fabian Reichelt
stv. Leiter Fachbereich Grundsatz - Politik
Telefon: +49 30 206098-5512
Alternate Text
Diandra Schlitt
stv. Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Telefon: +49 30 206098-5513