Internationale Mobilität

Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung

Die Zusammenarbeit mit Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen, erfordert ein besonders hohes Maß an Verantwortung. Denn diesen Menschen ist unser Land erst einmal fremd, sie haben ihre Heimat und teilweise ihre Familien verlassen, um mit und für uns zu arbeiten. Damit tragen sie zur Sicherung unseres Wohlstands bei und verdienen nicht nur allein deswegen unseren Respekt, sondern auch einen sorgsamen Umgang und besondere Unterstützung.

Diese spezielle Verantwortung für aus dem Ausland kommende Zeitarbeitskräfte und direkt vermittelte Kandidaten und Kandidatinnen bringt eine besondere Verpflichtung zu hohen Standards bei der internationalen Mobilität mit sich. Die Qualitätsstandards richten sich an Personaldienstleister, die im Ausland Zeitarbeitskräfte rekrutieren und/oder Kandidaten aus dem Ausland direkt vermitteln.

Übergangsfrist bis zum 31.10.2026 für Unterzeichner der "alten" Qualitätsstandards:

Aus den Qualitätsstandards für gute internationale Mobilität in der Zeitarbeit sind die Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung geworden. Die neuen Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung gelten sowohl für die Zeitarbeit als auch für die Personalvermittlung und bilden die gesamte Prozesskette der internationalen Personaldienstleistung ab.

Aufgrund der umfassenden Weiterentwicklung ist eine erneute rechtsverbindliche Unterzeichnung erforderlich, um weiterhin Vignette und Anwenderurkunde für die Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität führen zu dürfen. Bis zum 31. Oktober läuft die Übergangsfrist, in der die alten Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Zeitarbeit noch genutzt werden können. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Berechtigung, die bisherige Vignette und Anwenderurkunde der Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Zeitarbeit zu verwenden.

Jetzt neu unterzeichnen:

Die Erklärung zur Einhaltung der Qualitätsstandards und die Vignette zum Download finden GVP-Mitglieder in GVP+.