Glossar

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Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung

Definition

Die Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung (auch: QS internationale Mobilität, Qualitätsstandards internationale Mobilität) sind ein verbandseigenes Regelwerk des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP). Sie legen Kriterien für eine faire und verantwortungsvolle Anwerbung, Beschäftigung und Vermittlung von Menschen fest, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen – sowohl in der Zeitarbeit als auch in der Personalvermittlung. Die Standards bündeln Anforderungen in sechs Handlungsfeldern und gehen damit bewusst über die gesetzlichen und tariflichen Mindestvorgaben hinaus.

Hintergrund und Bedeutung in der Praxis

Personaldienstleister rekrutieren seit vielen Jahren im Ausland und übernehmen damit eine wichtige Rolle bei der Gewinnung und Integration von Arbeitskräften – gerade angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs in Deutschland. Dabei sind zwei Wege zu unterscheiden: In der Zeitarbeit ist der Personaldienstleister selbst Arbeitgeber der Zeitarbeitskraft und setzt sie zeitlich befristet bei einem Kundenunternehmen (Entleiher) ein. In der Personalvermittlung tritt er dagegen als Direktvermittler auf; der Arbeitsvertrag wird unmittelbar zwischen der vermittelten Person und dem Kundenbetrieb geschlossen, der damit selbst zum Arbeitgeber wird. Für beide Wege hat der GVP die Qualitätsstandards entwickelt, um der besonderen Verantwortung gegenüber Menschen gerecht zu werden, die ihre Heimat und teils ihre Familien verlassen, um in Deutschland zu arbeiten.

Die sechs Handlungsfelder umfassen Anwerbung, Mobilität, Unterkünfte, Betreuung, Zusammenarbeit mit Kunden sowie Evaluation und Qualitätssicherung. Leitend sind dabei Transparenz, Fairness und verlässliche Information entlang des gesamten Prozesses – von der ersten Ansprache im Herkunftsland über Anreise und Unterbringung bis zur laufenden Betreuung. So bleiben die Kandidatinnen und Kandidaten von jeglichen Vermittlungskosten (Provisionen) vollständig freigestellt. Bei betrieblich gestellten Unterkünften verpflichten sich Unterzeichner, ohne Gewinnerzielungsabsicht zu handeln, volle Kostentransparenz herzustellen und die gesetzlichen Vorgaben (etwa die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Unterkünfte, ASR A4.4) zu übertreffen; eigener Wohnraum gilt dabei als Ziel, betriebliche Unterkünfte nur als Zwischenlösung.

Die Qualitätsstandards internationale Mobilität sind einer von sechs verbandseigenen Qualitätsstandards des GVP. GVP-Mitgliedsunternehmen können sich durch eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung selbstverpflichten und erhalten eine digitale Vignette als Qualitätssiegel („Anwender der GVP-Standards internationaler Mobilität“) sowie eine Anwenderurkunde. Mit der Selbstverpflichtung werden die Standards bindender Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP. Verstöße können je nach Schwere über die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP (KuSS) sanktioniert werden. Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ), die zum 1. Dezember 2023 zum GVP verschmolzen.

Zum rechtlichen Rahmen: Die Beschäftigung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) setzt grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus (§ 39 Aufenthaltsgesetz). In der Zeitarbeit darf die Bundesagentur dieser Beschäftigung nach § 40 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz grundsätzlich nicht zustimmen; damit gilt – bis auf wenige gesetzliche Ausnahmen – ein faktisches Beschäftigungsverbot für Drittstaatsangehörige in der Zeitarbeit. Die Personalvermittlung unterliegt dieser Einschränkung nicht. Der GVP setzt sich für die Gleichbehandlung der Zeitarbeit bei der Fachkräfteeinwanderung ein und fordert, das Zustimmungsverbot ersatzlos zu streichen. Als Beleg dafür, dass die Branche internationale Mobilität verantwortungsvoll gestaltet, verweist der Verband auf die Qualitätsstandards internationale Mobilität.

FAQ

Was sind die Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung?

Die Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung sind ein freiwilliges Regelwerk des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP). Sie legen in sechs Bereichen Anforderungen fest, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen: Anwerbung, Mobilität, Unterkünfte, Betreuung, Zusammenarbeit mit Kunden sowie Evaluation und Qualitätssicherung. Ziel ist die faire Anwerbung, Beschäftigung und Vermittlung internationaler Arbeitskräfte – in der Zeitarbeit und in der Personalvermittlung. GVP-Mitgliedsunternehmen können sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten.

Nein. Für alle GVP-Mitglieder gilt der Verhaltens- und Ethik-Kodex. Die Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung gehen darüber hinaus und sind eine freiwillige Selbstverpflichtung. Mitgliedsunternehmen, die sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten, sind verbindlich an die Standards gebunden. Diese werden dann Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex. Verstöße prüft und sanktioniert die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP.

In der Zeitarbeit gilt für Menschen aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) derzeit ein faktisches Beschäftigungsverbot: Die Bundesagentur für Arbeit darf der Beschäftigung nach § 40 Aufenthaltsgesetz grundsätzlich nicht zustimmen. Eine Ausnahme vom Verbot ist die Blaue Karte EU für Akademiker aus Drittstaaten. Das betrifft aber nur wenige Fachkräfte. Die Personalvermittlung ist nicht von Verboten betroffen. Der GVP fordert, dieses Verbot für die Zeitarbeit ersatzlos zu streichen.

Stand: Juli 2026

Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)