Glossar

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Direktvermittlung (Permanent Placement)

Definition

Direktvermittlung bzw. Permanent Placement (auch: Direct Placement, Personalvermittlung) bezeichnet die Vermittlung von Kandidatinnen und Kandidaten in ein direktes und dauerhaftes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen. Ziel ist die Besetzung einer offenen Stelle bei einem Kundenunternehmen durch eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten.

Der Arbeitsvertrag wird unmittelbar zwischen der einzustellenden Person und dem einstellenden Unternehmen geschlossen. Beide Begriffe werden häufig synonym zu Personalvermittlung verwendet.

FAQ

Was ist Direktvermittlung bzw. Permanent Placement einfach erklärt?

Bei der Direktvermittlung (auch: Permanent Placement oder Personalvermittlung) vermittelt ein spezialisierter Personaldienstleister geeignete Kandidatinnen und Kandidaten an ein Unternehmen, das diese anschließend direkt fest einstellt. Der Arbeitsvertrag wird unmittelbar zwischen der einzustellenden Person und dem Unternehmen geschlossen – nicht mit dem Personaldienstleister. Für Bewerberinnen bzw. Bewerber ist die Vermittlung kostenlos; die Kosten trägt das Kundenunternehmen.

Bei der Direktvermittlung (auch: Permanent Placement oder Personalvermittlung) beauftragt ein Unternehmen einen spezialisierten Personaldienstleister mit der Besetzung einer offenen Stelle. Der Personaldienstleister erstellt gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Anforderungsprofil, identifiziert und spricht geeignete Kandidatinnen und Kandidaten an, führt eine Vorauswahl durch und stellt qualifizierte Profile vor. Die Auswahl- und Einstellungsentscheidung trifft das Unternehmen; der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen dem Unternehmen und der ausgewählten Person geschlossen. Für Bewerberinnen bzw. Bewerber ist die Vermittlung kostenlos; die Kosten trägt das Kundenunternehmen.

Bei der Direktvermittlung (auch: Permanent Placement oder Personalvermittlung) wird die Kandidatin bzw. der Kandidat direkt beim Kundenunternehmen fest angestellt. Bei der Zeitarbeit bleibt die Zeitarbeitskraft beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und wird vorübergehend an ein Kundenunternehmen überlassen. Für die Zeitarbeit gelten die besonderen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), während die Personalvermittlung dem allgemeinen Gewerberecht unterliegt.

Stand: August 2026

Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)