Zeitarbeit - Ein attraktives Beschäftigungsverhältnis

Tarif

Tarifverträge der Zeitarbeit

Als Tarifpartner der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) machen wir uns stark die bestmöglichen Bedingungen für die Beschäftigten und die Zeitarbeitsbranche.

Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Sie haben demnach Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb – es sei denn, ein Tarifvertrag regelt Abweichendes. Von dieser Tariföffnungsklausel haben die Verbände der Zeitarbeit Gebrauch gemacht. Bereits im Jahr 2003 wurden Flächentarifverträge mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossen. Bei nahezu jedem Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit wird die Anwendung der DGB-Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart.

Hier finden Sie die aktuellen Informationen über den neuen Tarifabschluss vom 1.3.2024 zu den Entgelt- und Manteltarifverträgen der BAP- und iGZ-Tarifwerke.

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Neueste Dokumente

Hier finden Sie die neuesten Dokumente, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit als Personaldienstleister unterstützen.
Mindestlohnübersicht
Stand: Oktober 2024
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Antrag Allgemeinverbindlichkeit Elektrohandwerk
Stand: September 2024
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Verordnung Sicherheitskräfte VFH
Stand: September 2024
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