Glossar

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Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK)

Definition

Personaldienstleistungskaufmann/-frau (kurz: PDK; auch: Personaldienstleistungskaufleute, Kaufmann/Kauffrau für Personaldienstleistung) bezeichnet einen staatlich anerkannten, dualen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Fachkräfte für das gesamte Personalwesen ausbildet. Personaldienstleistungskaufleute übernehmen Aufgaben in der Personalgewinnung und im Recruiting, in der Personalsachbearbeitung, in der Disposition von Personaleinsätzen sowie in Vertrieb und Kundenbetreuung. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) und ist der bundesweit einzige duale Ausbildungsberuf im Bereich Personal.

Hintergrund und Praxis

Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau (PersDienstLAusbV) vom 13. Februar 2008, die am 1. August 2008 in Kraft trat. Damit gehört der Beruf zu den jüngeren anerkannten Ausbildungsberufen in Deutschland. Eine Verkürzung der Ausbildung auf 2,5 oder 2 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei einschlägigen Vorkenntnissen oder überdurchschnittlichen Leistungen. Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt; den Abschluss bildet die IHK-Abschlussprüfung.

Der Ausbildungsalltag ist breit angelegt: Auszubildende führen Bewerbungsgespräche, veröffentlichen Stellenanzeigen, betreuen neue Mitarbeitende, erstellen Entgeltabrechnungen und führen Personalakten, planen Personaleinsätze (Personaldisposition), beachten den Arbeitsschutz und beraten Kundenunternehmen (Entleiher). Bereits während der Ausbildung übernehmen sie Verantwortung und sammeln vielfältige Praxiserfahrung. Die Ausbildung lässt sich auch in Teilzeit absolvieren; Umschulungen sind bei Bildungsträgern möglich.

Für den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) hat die PDK-Ausbildung einen besonderen Stellenwert. Der GVP entstand am 1. Dezember 2023 durch die Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände. Mit seinen Qualitätsstandards guter Ausbildung in der Zeitarbeit setzt der GVP Maßstäbe über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – unter anderem zur Auswahl der Auszubildenden, zu den Anforderungen an Ausbilder und Ausbildungsstandort, zu Entwicklungsperspektiven und zur Qualitätssicherung. Auch die Höhe der Ausbildungsvergütung wird über eine bundesweit einheitliche GVP-Verbandsempfehlung gesteuert.

Die GVP-Empfehlung zur Ausbildungsvergütung erhöht sich ab dem 1. August 2026 um durchschnittlich 2,5 Prozent gegenüber der bisherigen Empfehlung. Sie lautet ab diesem Zeitpunkt im Detail 1.067,00 Euro monatlich im ersten, 1.156,20 Euro monatlich im zweiten und 1.261,78 Euro monatlich im dritten Ausbildungsjahr. Die Empfehlung ist nicht verpflichtend; eine vereinbarte Ausbildungsvergütung gilt nach der Rechtsprechung jedoch als nicht mehr angemessen im Sinne von § 17 Abs. 1 BBiG, wenn sie die maßgebliche Empfehlung um mehr als 20 Prozent unterschreitet.

Seit dem Start des Ausbildungsgangs 2008 wurde die PDK-Ausbildung über 12.000-mal erfolgreich abgeschlossen; sie gehört regelmäßig zu den TOP 100 der am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe. Rund drei Viertel der Auszubildenden absolvieren die Ausbildung bei Personaldienstleistern, etwa ein Viertel in anderen Branchen, beispielsweise in Personalabteilungen von Unternehmen oder Behörden. Der theoretische Teil findet an spezialisierten Berufsschulen statt; bundesweit gibt es dafür laut GVP-Übersicht 30 Standorte in 13 Bundesländern (Stand: März 2026), mit Schwerpunkten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland gibt es derzeit keine eigene PDK-Berufsschule; für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Unterricht in länderübergreifenden Klassen in Lübeck.

FAQ

Was ist ein Personaldienstleistungskaufmann (PDK)?

PDK steht für Personaldienstleistungskaufmann bzw. Personaldienstleistungskauffrau. Das ist ein dualer, staatlich anerkannter Ausbildungsberuf rund um das Personalwesen – von Recruiting und Bewerbergesprächen über Personalsachbearbeitung bis zu Vertrieb und Kundenbetreuung. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einer IHK-Prüfung.

Personaldienstleistungskaufleute bringen Menschen und Jobs zusammen. Sie sichten Bewerbungen, führen Gespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern und prüfen, wer zu welcher Stelle passt. Daneben planen sie Personaleinsätze, erstellen Verträge und Entgeltabrechnungen, achten auf den Arbeitsschutz und beraten Kundenunternehmen. Der Arbeitsalltag verbindet kaufmännische Aufgaben mit viel Kontakt zu Menschen.

Die GVP-Empfehlung zur Ausbildungsvergütung liegt ab dem 1. August 2026 bei 1.067,00 Euro monatlich im ersten, 1.156,20 Euro monatlich im zweiten und 1.261,78 Euro monatlich im dritten Ausbildungsjahr. Die konkrete Höhe legt der Ausbildungsbetrieb im Ausbildungsvertrag fest. Sie sollte die Empfehlung nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten, weil sie sonst rechtlich als unangemessen gelten kann.

In der Regel drei Jahre. Bei einschlägigen Vorkenntnissen oder guten Leistungen ist eine Verkürzung auf 2,5 oder 2 Jahre möglich. Die Ausbildung beginnt meist im August oder September. Ein bestimmter Schulabschluss ist formal nicht vorgeschrieben; in der Praxis verfügen die meisten Auszubildenden über mittlere Reife oder (Fach-)Abitur.

Laut GVP-Übersicht (Stand: März 2026) gibt es bundesweit 30 Berufsschulstandorte für die PDK-Ausbildung, verteilt über 13 Bundesländer – mit Schwerpunkten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland gibt es keine eigene PDK-Berufsschule; für Mecklenburg-Vorpommern findet der Unterricht in länderübergreifenden Klassen in Lübeck statt. Welche Schule zuständig ist, klärt man mit dem Ausbildungsbetrieb oder der regional zuständigen IHK.

Stand: Juli 2026

Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)