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Personalvermittler (auch: Headhunter, Recruiter, Arbeitsvermittler, Stellenvermittler) ist der Oberbegriff für sämtliche Formen marktlich organisierter Dienstleistungen, bei denen ein Dritter im Auftrag eines Unternehmens kostenpflichtig an der Auswahl und Gewinnung von Arbeitskräften mitwirkt, die in ein Arbeitsverhältnis bei dem beauftragenden Unternehmen eintreten. Anders als bei der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) entsteht bei der Personalvermittlung kein Dreiecksverhältnis: Der Arbeitsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kandidaten und dem Kundenunternehmen zustande.
In der Praxis beauftragt ein Unternehmen einen Personalvermittler mit der Besetzung einer offenen Stelle.
Personalvermittlung ist in Deutschland als Gewerbe anmelde-, aber nicht erlaubnispflichtig. Sie unterscheidet sich damit grundlegend von der Zeitarbeit, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit bedarf. Die Personalvermittlung muss lediglich beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden (§ 14 GewO).
Personalvermittlung ist neben Zeitarbeit und Personalentwicklung eines der zentralen Geschäftsfelder der Personaldienstleistungsbranche in Deutschland. Im GVP vertritt der Verbandsbereich Personalvermittlung (VBPV) die Interessen der Personalvermittler. Der GVP hat für die Personalvermittlung eigene Qualitätsstandards entwickelt, die Maßstäbe für Fach- und Methodenkompetenz, transparente Kommunikation, sorgfältige Kandidatenauswahl sowie ethisches Handeln setzen.
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Abgrenzung zur Zeitarbeit: Bei der Personalvermittlung wird der Kandidat direkt beim Kundenunternehmen angestellt und ist dessen Mitarbeiter. Bei der Zeitarbeit hingegen bleibt die Zeitarbeitskraft beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt und wird an das Kundenunternehmen (Entleiher) überlassen. Personalvermittlung und Zeitarbeit können jedoch von ein und demselben Personaldienstleister angeboten werden – viele GVP-Mitgliedsunternehmen sind in beiden Geschäftsfeldern tätig.
Bei der Personalvermittlung schließt die vermittelte Person direkt einen Arbeitsvertrag mit dem suchenden Unternehmen; der Personaldienstleister stellt nur den Kontakt her. Bei der Zeitarbeit bleibt die Zeitarbeitskraft beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt und wird vorübergehend an ein Kundenunternehmen überlassen. Für die Zeitarbeit gelten die besonderen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die Personalvermittlung unterliegt dem allgemeinen Gewerberecht. Beides sind eigenständige Geschäftsfelder der Personaldienstleistung, die häufig von denselben Unternehmen angeboten werden.
Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet Headhunting die gezielte Direktansprache von Fach- und Führungskräften, oft für hochqualifizierte oder schwer zu besetzende Positionen. Personalvermittlung ist der weiter gefasste Begriff und umfasst die Kandidatensuche über alle Recruiting-Kanäle und Karrierestufen hinweg.
Ein Personalvermittler sucht im Auftrag eines Unternehmens nach passenden Kandidatinnen und Kandidaten für offene Stellen. Das Ziel ist die direkte Vermittlung in ein festes Arbeitsverhältnis beim auftraggebenden Unternehmen. Die Kosten trägt das Unternehmen, nicht die Kandidatinnen und Kandidaten.
Personalvermittlung | Qualitätsstandards Personalvermittlung | Qualitätsstandards internationale Mobilität | OT-Mitglied | Temp-to-Perm | Personaldienstleistung | Direktvermittlung | Executive Search | Recruiting | Headhunting | Arbeitsvermittlung
Stand: August 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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