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Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (kurz: iGZ; auch: iGZ-Verband) war ein deutscher Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche mit Sitz in Münster. Der iGZ existiert seit dem 1. Dezember 2023 nicht mehr als eigenständige Organisation: An diesem Tag verschmolz er nach dem Umwandlungsgesetz gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP). Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände – alle Rechte und Pflichten des iGZ, einschließlich der Tarifverträge, sind auf den GVP übergegangen.
Der iGZ wurde 1998 in Münster gegründet und entwickelte sich zu einem der beiden großen Arbeitgeberverbände der deutschen Zeitarbeitsbranche. Neben der Bundesgeschäftsstelle in Münster unterhielt der Verband ein Hauptstadtbüro in Berlin. Als Arbeitgeberverband vertrat der iGZ die wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Wissenschaft und Sozialpartnern.
Eine zentrale Aufgabe des iGZ war die Tarifpolitik. Der Verband schloss mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ein eigenständiges Tarifwerk für die Zeitarbeit ab, das Entgelte, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitskräfte in den Mitgliedsunternehmen des iGZ regelte. Dieses iGZ-Tarifwerk bestand parallel zum BAP-Tarifwerk, das der BAP mit derselben DGB-Tarifgemeinschaft vereinbart hatte. Inhaltlich waren die beiden Tarifwerke weitgehend deckungsgleich, unterschieden sich aber in Details.
Mit der Verschmelzung zum 1. Dezember 2023 gingen sämtliche Rechte, Pflichten und tariflichen Zuständigkeiten des iGZ auf den GVP über. Die bisherigen iGZ-Tarifverträge galten unter dem Dach des GVP zunächst fort und wurden zum 1. Januar 2026 vollständig durch das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk ersetzt. Dieses Tarifwerk löst gleichzeitig die früheren BAP-Tarifverträge ab; seither existiert in der Zeitarbeit nur noch ein einheitliches Tarifgefüge auf Arbeitgeberseite. Wer heute nach dem iGZ sucht, findet die zuständige Interessenvertretung beim GVP unter www.personaldienstleister.de.
Der Begriff „iGZ“ wird deshalb heute vor allem in historischen, tariflichen oder juristischen Zusammenhängen verwendet. In der aktuellen Kommunikation der Branche sind die Bezeichnungen „iGZ-Tarifvertrag“ oder „iGZ-Mitglied“ seit dem 1. Januar 2026 veraltet und sollten durch „DGB/GVP-Tarifwerk“ bzw. „GVP-Mitglied“ ersetzt werden.
iGZ steht für Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. Er wurde 1998 gegründet, hatte seinen Sitz in Münster und war bis zum 30. November 2023 einer der beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Der iGZ vertrat seine Mitglieder in tariflichen, rechtlichen und politischen Fragen. Am 1. Dezember 2023 verschmolz er gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) zum Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP). Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger des iGZ.
Nein. Der iGZ ist am 1. Dezember 2023 gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) im Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) aufgegangen. Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände. Alle bisherigen iGZ-Mitgliedsunternehmen wurden automatisch GVP-Mitglieder.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) sind am 1. Dezember 2023 zum Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. iGZ und BAP existieren seitdem nicht mehr. Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände — alle Rechte, Pflichten und Tarifverträge gingen auf ihn über. Weitere Informationen unter www.personaldienstleister.de.
Arbeitnehmerüberlassung | BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.) | BAP-Tarifvertrag | DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit | GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.) | DGB/GVP-Tarifwerk | iGZ-Tarifvertrag | Personaldienstleistung | Zeitarbeitsunternehmen
Stand: Juni 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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