GVP Whistleblower Hinweisgeber Angebot

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

Für Verbandsmitglieder

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass von nahezu allen Unternehmen eine interne Meldestelle eingerichtet werden muss. Ausgenommen sind Betriebe mit in der Regel weniger als 50 Beschäftigten. Werden keine freiwilligen internen Meldestellen eingerichtet, bleibt Hinweisgebern aber die direkte Kontaktaufnahme zu externen Meldestellen vorbehalten. Daher kann es auch für diese Betriebe sinnvoll sein, im Rahmen interner Compliance-Strukturen freiwillig eine interne Meldestelle einzurichten und damit ein innerbetriebliches Angebot zur Abklärung von (vermeintlichen) Rechtsverstößen vorzuhalten.

Der GVP unterstützt seine Mitglieder mit einem Rundumsorglos-Paket bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Als Best Practice haben sich digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. Zusammen mit der EQS Group, einem Spezialisten für digitale Compliance-Lösungen, hat der Verband eine praktikable Lösung für seine Mitgliedsunternehmen entwickelt.

Im Hinweisgeberportal für GVP-Mitglieder können Sie sich das Webinar "Anforderungen zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes: Was müssen GVP-Mitglieder dazu wissen?" anschauen und erhalten Informationen zu den exklusiven Angebotspaketen für Verbandsmitglieder.

Für Beschäftigte

Beschäftigte können im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) Meldungen über Vorfälle bei ihrem Arbeitgeber machen, die sich nicht auf die Inhalte des GVP-Verhaltens- und Ethik-Kodex beziehen.

Dafür können sie auf der Website ihres Arbeitgebers nach Stichworten wie "Hinweisgeberschutz", "Whistleblowing", "Beschwerdestelle" oder "Meldung von Fehlverhalten" suchen und den dortigen Hinweisen folgen. Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz halten wir auch auf der Website der GVP-Kontakt- und Schlichtungsstelle bereit.