Glossar

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Personalentwicklung

Definition

Personalentwicklung (kurz: PE) bezeichnet alle systematisch geplanten Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeiten und Kompetenzen von Beschäftigten zu erweitern, neue Kompetenzen aufzubauen und sie auf aktuelle und zukünftige berufliche Anforderungen vorzubereiten. In der Personaldienstleistungsbranche umfasst Personalentwicklung drei Dimensionen: die Entwicklung und Qualifizierung interner und externer Mitarbeitender (Zeitarbeitskräfte) sowie die Beratung und Unterstützung von Kundenunternehmen bei deren PE-Maßnahmen. Personalentwicklung entwickelt sich für Personaldienstleister zunehmend auch zu einem eigenständigen Geschäftsfeld.

Im Arbeitsalltag von Personaldienstleistern findet Personalentwicklung in vielfältiger Form statt – oft auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird. Bereits durch wechselnde Einsätze bei unterschiedlichen Kundenunternehmen erwerben Zeitarbeitskräfte einen Erfahrungs- und Kompetenzzuwachs, der Beschäftigten in festen Arbeitsverhältnissen häufig nicht in gleichem Maße zugänglich ist. Darüber hinaus setzen Personaldienstleister gezielt Instrumente wie Schulungen, Coaching, strukturierte Einarbeitungsprogramme oder digitale Lernangebote ein. Ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Qualifizierung von Zeitarbeitskräften ist die Teilqualifizierung: Dabei wird eine anerkannte Berufsausbildung in Module aufgeteilt, die schrittweise zum Berufsabschluss führen können. Dank des Qualifizierungschancengesetzes kann diese Art der Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit in hohem Maße bezuschusst werden (100% der Weiterbildungskosten und bis zu 100% der Lohnkosten).

Personalentwicklung wirkt auf mehreren Ebenen: Für die Mitarbeitenden erhöht sie die Sicherheit, in Beschäftigung zu bleiben, und eröffnet neue berufliche Perspektiven. Dies stärkt Selbstvertrauen, Motivation und Zugehörigkeitsgefühl. Entscheidend für den Erfolg von PE ist die Rolle der Führungskräfte: Sie erkennen Potenziale, schaffen Freiräume und senden das Signal, dass die Entwicklung der Beschäftigten dem Unternehmen wichtig ist. Personaldienstleister sind durch ihren täglichen Austausch mit Personalverantwortlichen in Kundenunternehmen besonders nah an den realen Qualifikationsbedarfen des Arbeitsmarkts. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die über keine eigenen PE-Strukturen verfügen, können von der Beratung, Organisation und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen durch Personaldienstleister profitieren.

Der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) hat im Februar 2025 den Verbandsbereich Personalentwicklung (VBPE) gegründet, um das Engagement der Mitgliedsunternehmen im Bereich PE sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln. Der VBPE bietet eine Plattform für Erfahrungsaustausch, Impulse zur strategischen Weiterentwicklung von PE und Vernetzung mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Ergänzend dazu hat der GVP im April 2026 eigene Qualitätsstandards für gute Personalentwicklung veröffentlicht. Diese definieren Kriterien für eine professionelle, transparente und wirksame PE in sieben Bereichen – von Grundsätzen und Bedarfsanalyse über Maßnahmengestaltung und Evaluation bis hin zu Fördermöglichkeiten und Netzwerken. GVP-Mitgliedsunternehmen können sich freiwillig zur Einhaltung dieser Standards verpflichten. Personalentwicklung zählt damit zu den sechs Themenfeldern, für die der GVP verbandseigene Qualitätsstandards über die gesetzlichen Vorgaben hinaussetzt.

In Zeiten des demografischen Wandels und zunehmender Fachkräfteengpässe gewinnt PE strategisch an Bedeutung: Reine Rekrutierung und Personalvermittlung allein werden den wachsenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften nicht decken können. Personaldienstleister, die gezielt in die Qualifizierung und Weiterentwicklung von Menschen investieren, stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit, ihre Kundenbeziehungen und ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Dabei kann sich Personalentwicklung auch zu einem eigenständigen Geschäftsfeld mit Zukunftspotenzial entwickeln.

FAQ

Was bedeutet Personalentwicklung (PE) in der Personaldienstleistung?

Personalentwicklung (PE) bezeichnet bei Personaldienstleistern die gezielte Förderung von Mitarbeitenden – des eigenen internen Personals ebenso wie der überlassenen Zeitarbeitskräfte. Dazu zählen etwa Teilqualifizierungen, Schulungen und Coaching. Viele Personaldienstleister bieten Personalentwicklung zunehmend auch als eigenständige Dienstleistung für Kundenunternehmen an. Der GVP behandelt Personalentwicklung im Verbandsbereich Personalentwicklung (VBPE) als eigenständiges Geschäftsfeld der Branche.

Personalentwicklung umfasst alle geplanten Maßnahmen, mit denen Beschäftigte beruflich weitergebildet und auf neue Aufgaben vorbereitet werden. Dazu gehören unter anderem Schulungen, Coaching, Teilqualifizierungen oder Einarbeitungsprogramme. In der Personaldienstleistungsbranche richtet sich PE an internes Personal, an externes Personal (Zeitarbeitskräfte) und zunehmend auch an die Beschäftigten von Kundenunternehmen.

Der VBPE wurde im Februar 2025 vom GVP gegründet und dient als Plattform für GVP-Mitgliedsunternehmen, die im Bereich Personalentwicklung aktiv sind oder es werden wollen. Er fördert den Erfahrungsaustausch, gibt Impulse für die strategische Weiterentwicklung von PE und vernetzt Mitglieder mit Akteuren aus Wirtschaft und Politik. Zudem hat der GVP im April 2026 eigene Qualitätsstandards für Personalentwicklung veröffentlicht, zu deren Einhaltung sich Mitgliedsunternehmen freiwillig verpflichten können.

Bei einer Teilqualifizierung wird ein anerkannter Ausbildungsberuf in einzelne Module aufgeteilt, die schrittweise absolviert werden können. Nach jedem Modul erhalten Teilnehmende ein Zertifikat über die erworbenen Kenntnisse. Nach Abschluss aller Module kann über die Externenprüfung bei der zuständigen Kammer ein vollständiger Berufsabschluss erlangt werden. Die Weiterbildungskosten werden über das Qualifizierungschancengesetz zu 100 Prozent übernommen, zusätzlich bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts.

Ja. Für Qualifizierungsmaßnahmen stehen verschiedene Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Für die Beschäftigtenqualifizierung besonders relevant ist das Qualifizierungschancengesetz, das Weiterbildungs- und Lohnkosten bezuschusst. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen wie Umschulungen oder Teilqualifizierungen können dadurch bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Ein weiteres Instrument ist das Qualifizierungsgeld.

Stand: Juli 2026

Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)