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Arbeitsvermittlung bezeichnet die Vermittlung von Arbeitsuchenden an Arbeitgeber durch öffentliche oder private Arbeitsvermittler. Ziel ist es, offene Stellen mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu besetzen und Arbeitssuchende bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Arbeitsvermittlung umfasst neben der eigentlichen Stellenvermittlung häufig auch Beratungsleistungen, etwa zur beruflichen Qualifikation, zu Bewerbungsunterlagen oder zum Bewerbungsprozess.
Die Arbeitsvermittlung kann sowohl durch öffentliche Stellen, beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder Jobcenter, als auch durch private Arbeitsvermittler erfolgen. Im Gegensatz zur Personalvermittlung steht bei der Arbeitsvermittlung in der Regel die Unterstützung arbeitssuchender Personen im Vordergrund.
In der Praxis fungieren Arbeitsvermittler als Schnittstelle zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen. Ziel ist es, passende Beschäftigungsmöglichkeiten zu identifizieren und eine erfolgreiche Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.
Typische Leistungen der Arbeitsvermittlung können insbesondere sein:
Die Arbeitsvermittlung kann durch private Arbeitsvermittler oder öffentliche Stellen erfolgen. Bei privaten Arbeitsvermittlungen beauftragt die arbeitssuchende Person den Arbeitsvermittler mit der Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Beschäftigung.
Die Vergütung privater Arbeitsvermittler erfolgt grundsätzlich erfolgsabhängig. Das Honorar entsteht in der Regel erst nach einer erfolgreichen Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis. Häufig wird die Vergütung vom einstellenden Arbeitgeber getragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Vereinbarungen mit der arbeitssuchenden Person getroffen werden. Dabei gelten die gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Höhe eines Vermittlungshonorars.
Zur Finanzierung der Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder des Jobcenters eingesetzt werden. Die Abrechnung eines AVGS setzt voraus, dass der private Arbeitsvermittler nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist.
Arbeitsvermittlung bezeichnet die Unterstützung von Arbeitssuchenden bei der Suche nach einer passenden Beschäftigung. Arbeitsvermittler bringen Arbeitssuchende und Unternehmen mit Personalbedarf zusammen und begleiten den Vermittlungsprozess.
Bei der Arbeitsvermittlung steht die Vermittlung arbeitssuchender Personen in eine Beschäftigung im Vordergrund. Die Personalvermittlung erfolgt im Auftrag eines Unternehmens und hat das Ziel, eine offene Stelle mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu besetzen. Während die Personalvermittlung primär die Interessen des auftraggebenden Unternehmens vertritt, richtet sich die Arbeitsvermittlung stärker auf die Unterstützung der arbeitssuchenden Person aus.
Eine arbeitssuchende Person wendet sich an einen öffentlichen oder privaten Arbeitsvermittler. Nach der Erfassung der Qualifikationen, Erfahrungen und beruflichen Wünsche werden passende Stellen identifiziert und Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Häufig unterstützt der Arbeitsvermittler zudem bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie der Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche und begleitet den Bewerbungsprozess bis zu einer erfolgreichen Vermittlung.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder des Jobcenters ist ein Förderinstrument der Arbeitsförderung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitssuchende damit die Leistungen eines zugelassenen privaten Arbeitsvermittlers in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Abrechnung über einen AVGS ist eine Zulassung des Anbieters nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Personaldienstleistung | Personalentwicklung
Stand: August 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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