Glossar

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Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP

Definition

Der Verhaltens- und Ethik-Kodex (auch: Kodex, Ethik-Kodex, GVP-Kodex) ist das verbindliche ethische Regelwerk des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP). Er legt die Grundsätze fest, zu deren Einhaltung sich alle ordentlichen Mitgliedsunternehmen des GVP verpflichten, und steht für eine nachhaltige Qualitätssicherung von Personaldienstleistungen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Die fünf Leitprinzipien des Kodex sind Fairness, Transparenz, Zuverlässigkeit, Respekt und Seriosität. Eine unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle überwacht die Einhaltung und ahndet Verstöße.

Inhalte und Geltungsbereich

Jedes ordentliche Mitgliedsunternehmen des GVP verpflichtet sich mit seinem Beitritt zur Einhaltung des Verhaltens- und Ethik-Kodex und stellt sich jederzeit einer unvoreingenommenen Prüfung. Der Kodex macht das ethische Handeln der rund 5.000 GVP-Mitgliedsunternehmen transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Er orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Mitgliedsunternehmen bekennen sich darüber hinaus zum Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung im Sinne von Corporate Social Responsibility (CSR). Der Kodex ist ein lebendiges Regelwerk, das mit der Fortentwicklung der Personaldienstleistungsbranche weiterwächst.

Der Kodex gliedert die Verantwortung der Mitgliedsunternehmen in drei Bereiche. Im Bereich Mitarbeitende und Bewerbende bekennen sich die Unternehmen zu ihren Arbeitgeberpflichten, gestalten Bewerbungsverfahren fair und transparent, gewährleisten Arbeits- und Gesundheitsschutz und unterstützen die berufliche Karriereplanung ihrer Beschäftigten. Für die Mitglieder gibt es keine Unterschiede zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbeschäftigten. Im Bereich Kundenunternehmen (Entleiher) und Wettbewerber handeln die Mitglieder als verlässliche Partner, wahren Vertraulichkeit und bekennen sich zu fairem Wettbewerb. Im Bereich Sozialpartner, Behörden und Öffentlichkeit setzen sich die Mitgliedsunternehmen für die Fortführung der Sozialpartnerschaft mit den DGB-Gewerkschaften ein und treten als seriöse Ansprechpartner für Politik und Medien auf.

Qualitätsstandards als Teil des Kodex

Der GVP hat für sechs Bereiche verbandseigene Qualitätsstandards entwickelt: Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen, internationale Mobilität in der Personaldienstleistung, Ausbildung in der Zeitarbeit, Zeitarbeit im pädagogischen Bereich, Personalvermittlung sowie Personalentwicklung. Verpflichtet sich ein Mitgliedsunternehmen schriftlich zur Einhaltung eines Qualitätsstandards, darf es eine digitale Qualitätsvignette führen. Der jeweilige Standard wird damit zum bindenden Bestandteil des Verhaltens- und Ethik-Kodex – einschließlich der in der Satzung des GVP vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.

Kontakt- und Schlichtungsstelle

Zeitarbeitskräfte, Bewerbende, Kundenunternehmen (Entleiher) und Mitgliedsunternehmen können sich an die Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP wenden, wenn sie ethische Grundsätze des Kodex durch ein Mitgliedsunternehmen verletzt sehen. Die Kontaktstelle nimmt Anfragen, Beschwerden und Hinweise entgegen und prüft jeden Fall. Stellt sie einen möglichen Verstoß fest, leitet sie den Vorgang an die Schlichtungsstelle weiter. Die Schlichtungsstelle besteht aus drei unabhängigen Personen, die weder aus Mitgliedsunternehmen noch aus den Verbandsgeschäftsstellen stammen dürfen und keinen Weisungen des GVP-Vorstands unterliegen. Bei groben Verstößen meldet die Schlichtungsstelle den Sachverhalt an den Vorstand. Die Satzung des GVP sieht als Sanktionen Verwarnung, Verweis und Bußgeld vor; bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen kann ein Verbandsausschluss erfolgen. Die Kontakt- und Schlichtungsstelle ist unter kuss-zeitarbeit.de erreichbar.

FAQ

Müssen alle Zeitarbeitsunternehmen den GVP-Kodex einhalten?

Der Kodex gilt für alle ordentlichen Mitgliedsunternehmen des GVP – also für rund 5.000 Personaldienstleister in Deutschland. Unternehmen, die nicht GVP-Mitglied sind, unterliegen dem Kodex nicht. GVP-Mitglieder verpflichten sich mit ihrem Beitritt zur Einhaltung und stellen sich einer unabhängigen Überprüfung.

Die sechs GVP-Qualitätsstandards sind eigenständige Regelwerke für bestimmte Bereiche der Personaldienstleistung. Verpflichtet sich ein Mitgliedsunternehmen schriftlich zur Einhaltung eines Standards, wird dieser zum bindenden Bestandteil des Verhaltens- und Ethik-Kodex. Verstöße gegen den Standard gelten dann als Verstöße gegen den Kodex.

Der Verhaltens- und Ethik-Kodex ist ein verbindliches Regelwerk des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP). Er legt ethische Grundsätze für alle rund 5.000 Mitgliedsunternehmen fest. Die fünf Leitprinzipien sind Fairness, Transparenz, Zuverlässigkeit, Respekt und Seriosität. Eine unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle überwacht die Einhaltung. Weitere Informationen zum Kodex stehen unter personaldienstleister.de/der-gvp/leitlinien/kodex/ bereit.

Bei einem Verstoß prüft zunächst die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle den Sachverhalt. Die Satzung des GVP sieht als Sanktionen Verwarnung, Verweis und Bußgeld vor. Bei groben oder vorsätzlichen Verstößen kann der Vorstand auf Vorschlag der Einigungsstelle einen Verbandsausschluss beschließen.

Zeitarbeitskräfte, Bewerbende und Kundenunternehmen können sich an die Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP wenden, wenn sie einen Verstoß gegen den Verhaltens- und Ethik-Kodex vermuten. Die Kontaktstelle nimmt Beschwerden entgegen, prüft den Fall und leitet ihn bei Bedarf an die unabhängige Schlichtungsstelle weiter. Die Kontakt- und Schlichtungsstelle ist direkt unter kuss-zeitarbeit.de erreichbar. Weitere Informationen zum Kodex stehen unter personaldienstleister.de/der-gvp/leitlinien/kodex/ bereit.