Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.
Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.
Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Die Qualitätsstandards Pflege und Gesundheitswesen (offiziell: „Qualitätsstandards guter Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen"; auch: Qualitätsstandards Pflege, QS Pflege) sind ein verbandseigenes Regelwerk des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP), das in sieben Artikeln Kriterien guter Zeitarbeit im sensiblen Pflege- und Gesundheitsbereich festlegt. Es gilt ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und wird durch Selbstverpflichtung der GVP-Mitgliedsunternehmen angewendet.
Die Qualitätsstandards adressieren den besonderen Charakter der Personaldienstleistung in Pflege und Gesundheitswesen: Zeitarbeitskräfte übernehmen hier Verantwortung für pflegebedürftige Menschen und Patientinnen und Patienten. Neben der Einhaltung des AÜG, dessen Vollzug durch die Bundesagentur für Arbeit und den Zoll überwacht wird, verpflichten sich Unterzeichner zu zusätzlichen inhaltlichen Kriterien – etwa zur Prüfung von Originalqualifikationen, zur fachlichen und sozialen Kompetenz interner Mitarbeitender, zu kontinuierlicher Weiterbildung und zu transparenten, partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen mit Kundenunternehmen (Entleihern). Preiswucher, Dumping und aggressives Abwerben von Stammarbeitskräften widersprechen den Standards ausdrücklich.
Die sieben Artikel gliedern sich in: (1) Qualität der internen Beschäftigten, (2) Auswahl der Zeitarbeitskräfte, (3) Entwicklung der Beschäftigten, (4) Geschäftsbeziehung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen, (5) spezielle Anforderungen bei medizinischen Berufen, (6) Transparenz gegenüber Kunden und (7) Sicherung der Qualitätsziele. Artikel 5 hebt die sogenannte doppelte Fürsorgepflicht hervor: Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz werden vom Personaldienstleister und vom Kundenunternehmen gemeinsam in enger Abstimmung umgesetzt.
Die Anwendung erfolgt auf Basis einer Selbstverpflichtung. GVP-Mitglieder können durch eine textliche Erklärung gegenüber dem Verband erklären, den Standard einzuhalten; sie dürfen anschließend eine digitale Vignette führen, die sie als Unterzeichner ausweist. Der Standard wird dadurch bindender Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen kann die Führung der Vignette zeitweise untersagt werden; die Satzung sieht zusätzliche Sanktionen vor. Ein Austritt aus der Selbstverpflichtung wirkt nur für die Zukunft und setzt eine textliche Erklärung voraus.
Die QS Pflege und Gesundheitswesen sind einer von sechs verbandseigenen GVP-Qualitätsstandards. Die weiteren Standards betreffen die Ausbildung in der Zeitarbeit, die internationale Mobilität in der Personaldienstleistung, Zeitarbeit im pädagogischen Bereich, Personalvermittlung sowie Personalentwicklung. Der Pflegebereich besitzt dabei besondere Relevanz, weil rund 1,83 Millionen Beschäftigte in Pflegeberufen in Deutschland tätig sind, davon rund 23.800 bei Personaldienstleistern angestellt (Anteil 1,3 Prozent, Stichtag 30. Juni 2025). Der Standard soll Kundenunternehmen Orientierung bei der Auswahl qualitätsorientierter Personaldienstleister geben und damit zur Versorgungssicherheit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege beitragen.
Sie sind ein vom Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) herausgegebenes Regelwerk, das in sieben Artikeln Kriterien guter Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen festlegt. Es geht inhaltlich über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hinaus und verpflichtet Unterzeichner unter anderem zu Qualifikationsprüfung, Weiterbildung, partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Kunden und doppelter Fürsorgepflicht beim Arbeitsschutz.
Nein. Für alle GVP-Mitglieder gilt der Verhaltens- und Ethik-Kodex. Die Qualitätsstandards guter Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen gehen darüber hinaus und sind eine freiwillige Selbstverpflichtung. Mitgliedsunternehmen, die sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten, sind verbindlich an die Standards gebunden. Diese werden dann Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex. Verstöße prüft und sanktioniert die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP.
Die digitale Vignette kennzeichnet GVP-Mitgliedsunternehmen, die sich zur Einhaltung der Qualitätsstandards Pflege und Gesundheitswesen selbst verpflichtet haben. Für Kundenunternehmen wie Kliniken, Pflegeheime und ambulante Dienste ist sie ein Orientierungsmerkmal bei der Auswahl eines Personaldienstleisters. Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen kann der GVP die Führung der Vignette zeitweise untersagen.
Arbeitnehmerüberlassung | Personaldienstleistung | Verhaltens- und Ethik-Kodex | Zeitarbeit
Stand: Juli 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
Keine Ergebnisse.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.