Glossar

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Qualitätsstandards guter Zeitarbeit im pädagogischen Bereich

Definition

Qualitätsstandards guter Zeitarbeit im pädagogischen Bereich (auch: GVP-Qualitätsstandards Pädagogik) bezeichnen die vom Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) im April 2025 veröffentlichten Leitlinien für eine verantwortungsvolle Arbeitnehmerüberlassung in den Feldern frühkindliche Bildung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe. Sie definieren in sechs Artikeln verbindliche Kriterien, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, und richten sich an Zeitarbeitsunternehmen, die pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe überlassen. GVP-Mitgliedsunternehmen können sich schriftlich zur Einhaltung dieser Standards selbstverpflichten; mit der Selbstverpflichtung werden die Qualitätsstandards bindender Teil des GVP-Verhaltens- und Ethik-Kodex.

Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Beeinträchtigung – im Rahmen der Qualitätsstandards als Schutzbefohlene bezeichnet – stellt besondere Anforderungen an Personaldienstleister. Pädagogische Einsatzorte gelten als besonders sensible Bereiche, in denen hohe Fachlichkeit, Empathie und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein erforderlich sind. Die Qualitätsstandards tragen diesem Umstand Rechnung und schaffen Transparenz darüber, was gute Zeitarbeit in diesem Bereich ausmacht. Rechtliche Grundlage der Zeitarbeit im pädagogischen Bereich ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Einhaltung wird durch die Bundesagentur für Arbeit und den Zoll überwacht. Die Qualitätsstandards des GVP gehen gezielt über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

Die sechs Artikel der Qualitätsstandards umfassen folgende Themenbereiche: Erstens regeln sie die Qualität der internen Beschäftigten – Personaldisponenten müssen für pädagogische Belange sensibilisiert sein, landesspezifische Gesetze kennen und über Erfahrung in der Personalauswahl verfügen. Zweitens legen sie Anforderungen an die Auswahl und Qualifikation der Zeitarbeitskräfte fest, darunter die Prüfung von Originaldokumenten, des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und der persönlichen Eignung. Drittens verpflichten sie Zeitarbeitsunternehmen zur kontinuierlichen Entwicklung ihrer Beschäftigten, etwa durch Supervision, Coaching, Mentorenprogramme und regelmäßige Feedbackgespräche. Viertens definieren sie Standards für die Geschäftsbeziehung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen (Entleiher), die auf Transparenz, Partnerschaftlichkeit und fairer Preisgestaltung beruhen soll. Fünftens adressieren sie spezielle Anforderungen im pädagogischen Bereich, etwa die konsequente Umsetzung einrichtungsbezogener Schutzkonzepte, Erste Hilfe am Kind und die Berücksichtigung unterschiedlicher Einrichtungskonzepte. Sechstens regeln sie die Sicherung der Qualitätsziele durch persönlichen Kontakt, regelmäßige Erfassung der Kundenzufriedenheit und verbindliche Verträge.

Mitgliedsunternehmen des GVP, die sich schriftlich zur Einhaltung der Qualitätsstandards verpflichten, dürfen eine digitale Vignette führen, die sie als Anwender der Standards ausweist. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen kann die Führung der Vignette gemäß dem Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP zeitweise untersagt werden. Die Qualitätsstandards im pädagogischen Bereich sind einer von sechs verbandseigenen Qualitätsstandards des GVP. Weitere Standards bestehen für die Bereiche Pflege und Gesundheitswesen, internationale Mobilität in der Personaldienstleistung, Ausbildung in der Zeitarbeit, Personalvermittlung sowie Personalentwicklung.

Ein zentraler Grundgedanke der Standards ist die geteilte Verantwortung: Träger und Einrichtungen tragen als Auftraggeber selbst Verantwortung dafür, wann und in welchem Umfang sie Zeitarbeitskräfte einsetzen. Eine geplante und maßvolle Nutzung von Zeitarbeit durch das Kundenunternehmen trägt maßgeblich zum Gelingen des Einsatzes bei.

FAQ

Was sind die GVP-Qualitätsstandards im pädagogischen Bereich?

Die Qualitätsstandards guter Zeitarbeit im pädagogischen Bereich sind Leitlinien des GVP für den Einsatz von Zeitarbeitskräften in Kindertagesstätten, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe. Sie umfassen sechs Artikel zu Themen wie Personalauswahl, Qualifikation, Weiterbildung, Geschäftsbeziehung und Schutzkonzepte und gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

Nein. Für alle GVP-Mitglieder gilt der Verhaltens- und Ethik-Kodex. Die Qualitätsstandards guter Zeitarbeit im pädagogischen Bereich gehen darüber hinaus und sind eine freiwillige Selbstverpflichtung. Mitgliedsunternehmen, die sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten, sind verbindlich an die Standards gebunden. Diese werden dann Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex. Verstöße prüft und sanktioniert die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP.

Zeitarbeitsunternehmen, die die Qualitätsstandards anwenden, prüfen unter anderem das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis, Originalurkunden und Qualifikationsnachweise sowie die persönliche Eignung der Zeitarbeitskräfte. Zeitarbeitskräfte werden zudem in die Schutzkonzepte der jeweiligen Einrichtung eingewiesen und sind in Erster Hilfe am Kind geschult.

Die Standards gelten für drei Schwerpunktbereiche: frühkindliche Bildung (z. B. Kindertagesstätten), Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung. Für jeden Bereich werden die jeweils spezifischen Anforderungen berücksichtigt, etwa Nachtbereitschaft oder besondere pflegerische Vorgaben in der Eingliederungshilfe.

Mitgliedsunternehmen, die sich zur Einhaltung der Qualitätsstandards verpflichtet haben, dürfen eine digitale Vignette des GVP führen. Diese Vignette weist sie als Anwender der Qualitätsstandards guter Zeitarbeit im pädagogischen Bereich aus.

Stand: Juli 2026

Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)