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Die Qualitätsstandards guter Personalvermittlung (auch: GVP-Qualitätsstandards Personalvermittlung, QS PV) sind verbandseigene Leitlinien des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP), die grundlegende Kriterien für eine professionelle, faire und ethisch verantwortungsvolle Personalvermittlung definieren.
Sie richten sich an GVP-Mitgliedsunternehmen, die im Geschäftsfeld Personalvermittlung tätig sind, und gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Die Standards umfassen Anforderungen an die Qualifikation der Personalvermittler, an die Beziehungsqualität gegenüber Kandidaten und Kundenunternehmen sowie an den Schutz personenbezogener Daten.
Die Personalvermittlung ist seit dem 27. März 2002 nicht mehr erlaubnispflichtig. Es genügt eine Gewerbeanzeige beim zuständigen Gewerbeamt (§ 14 GewO). Rechtlich gelten für Vermittlungsverträge die Regelungen zu Maklerverträgen gemäß §§ 652 ff. BGB. Da die Personalvermittlung keiner behördlichen Erlaubnis bedarf und keine Behörde zur Datenerhebung verpflichtet ist, ist der Markt sehr stark fragmentiert und unreguliert.
Deshalb hat der GVP die Qualitätsstandards guter Personalvermittlung erarbeitet. Diese setzen Maßstäbe für Professionalität, Transparenz und Seriosität dieser Dienstleistung. Der GVP führt seine Mitglieder, die bisher noch nicht in der Personalvermittlung tätig sind, unter diesem Leitgedanken an diesen Bereich der Personaldienstleistung heran, und unterstützt seine bereits auf diesem Feld aktiven Mitgliedsunternehmen dabei, das Geschäftsfeld in diesem Leitgedanken weiterzuentwickeln.
Der GVP führt außerdem zusammen mit index Research jährlich das „Barometer Personalvermittlung“ durch – eine 360-Grad-Studie unter Personalvermittlern, Unternehmen und Kandidaten, die Marktdaten liefert und Trends im Recruiting erkennt.
Die Qualitätsstandards guter Personalvermittlung wurden vom Verbandsbereich Personalvermittlung (VBPV) des GVP entwickelt. Inhaltlich gliedern sich die QS PV in sechs Kernpunkte: die Qualität des Vermittlers (fundierte Fach- und Methodenkompetenz, kontinuierliche Weiterentwicklung und ein starkes Netzwerk), die Beziehungen zu Kandidaten und Kunden (vertrauensvolle, langfristige und auf Respekt gegründete Zusammenarbeit mit Blick auf nachhaltige Arbeitsverhältnisse und das Wohlbefinden der Kandidaten), die transparente Kommunikation (offener Austausch, Bedarfsanalysen und regelmäßige Updates zum Vermittlungsfortschritt), die sorgfältige Auswahl von Kandidaten (Berücksichtigung von Qualifikation, Potenzial und kultureller Passung bei unabhängigem, ethischem Handeln), die Qualitätskontrolle und das Feedback (laufende Optimierung anhand von Kennzahlen wie Akzeptanzquote und Time-to-Fill) sowie die Datensicherheit und DSGVO-Konformität (vertraulicher und gesetzeskonformer Umgang mit personenbezogenen Daten). Gemeinsam stärken diese Standards das Vertrauen zwischen den Parteien und fördern eine erfolgreiche, langfristige Zusammenarbeit. Der VBPV koordiniert die Weiterentwicklung der Standards und fördert den fachlichen Austausch, unter anderem durch eine eigene Online-Reihe zur Personalvermittlung.
Die Qualitätsstandards basieren auf den Prinzipien des Ehrbaren Kaufmanns sowie auf gesetzlichen Vorgaben zu Gleichstellung, Antidiskriminierung und Datenschutz. GVP-Mitgliedsunternehmen können sich durch eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung selbstverpflichten und erhalten eine digitale Vignette als Qualitätssiegel („Anwender der GVP-Standards Personalvermittlung“). Mit der Selbstverpflichtung werden die Standards bindender Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP. Verstöße können je nach Schwere über die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP (KuSS) sanktioniert werden.
Die Qualitätsstandards guter Personalvermittlung sind Teil eines Systems von insgesamt sechs verbandseigenen Qualitätsstandards, mit denen der GVP in verschiedenen Einsatzfeldern der Zeitarbeit und der Personalentwicklung Maßstäbe über die gesetzlichen Vorgaben hinaus setzt.
Die Qualitätsstandards guter Personalvermittlung sind Leitlinien des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP). Sie definieren verbindliche Kriterien für professionelle Personalvermittlung in den Bereichen Vermittlerkompetenz, Beziehungsqualität gegenüber Kunden und Kandidaten und Datenschutz. Mitgliedsunternehmen, die sich zur Einhaltung verpflichten, gehen damit über gesetzliche Anforderungen hinaus.
Nein. Für alle GVP-Mitglieder gilt der Verhaltens- und Ethik-Kodex. Die Qualitätsstandards guter Personalvermittlung gehen darüber hinaus und sind eine freiwillige Selbstverpflichtung. Mitgliedsunternehmen, die sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten, sind verbindlich an die Standards gebunden. Diese werden dann Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex. Verstöße prüft und sanktioniert die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP.
Personalvermittlung bedeutet, dass ein spezialisierter Dienstleister im Auftrag eines Unternehmens passende Mitarbeitende sucht und vorschlägt. Der vermittelte Kandidat wird direkt beim suchenden Unternehmen angestellt – nicht beim Vermittler. Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Vermittlung in der Regel kostenlos; die Kosten trägt das Kundenunternehmen. Der GVP behandelt die Personalvermittlung im Verbandsbereich Personalvermittlung (VBPV) als eigenständiges Geschäftsfeld.
Personaldienstleistung | Personalvermittler | Personalvermittlung | Verhaltens- und Ethik-Kodex
Stand: Juli 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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