Glossar

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Qualitätsstandards guter Personalentwicklung

Definition

Die Qualitätsstandards guter Personalentwicklung (auch: GVP-Qualitätsstandards Personalentwicklung, QS PE) sind verbandseigene Leitlinien des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP), die Kriterien für eine professionelle, transparente und wirksame Personalentwicklung in der Personaldienstleistungsbranche definieren. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Einhaltung dieser Standards gehen Mitgliedsunternehmen über gesetzliche Vorgaben hinaus und verpflichten sich zu einer systematischen Förderung der Kompetenzen interner und externer Mitarbeitender sowie zur Beratung von Kundenunternehmen (Entleihern) im Bereich Personalentwicklung.

Praxisbezug und Bedeutung

Personalentwicklung (PE) gewinnt in der Personaldienstleistungsbranche zunehmend an strategischer Bedeutung. Sie umfasst drei Dimensionen: die Entwicklung interner Mitarbeitender im eigenen Unternehmen, die Qualifizierung von Zeitarbeitskräften (externes Personal) und die Beratung sowie Unterstützung von Kundenunternehmen bei Qualifizierungsstrategien. Darüber hinaus entwickelt sich PE für Personaldienstleister zu einem eigenständigen Geschäftsfeld – etwa durch die Organisation von Teilqualifizierungen, den Aufbau digitaler Lernplattformen oder die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte der Kundenunternehmen.

Aufbau und Inhalte der Standards

Die Qualitätsstandards gliedern sich in sieben Kapitel: (1) Grundsätze guter Personalentwicklung – mit den Leitprinzipien Verantwortung, Fairness, Transparenz, Chancengleichheit, Praxisnähe, Nachhaltigkeit und Ethik; (2) Bedarfsanalyse und Planung – Qualifizierungsmaßnahmen basieren auf systematischen Bedarfsanalysen und werden an strategischen Unternehmenszielen sowie Arbeitsmarktentwicklungen ausgerichtet; (3) Gestaltung von Maßnahmen und Lernformen – praxisnahe Ausrichtung an klaren Lernzielen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen; (4) Rolle und Qualifikation der Verantwortlichen – fachliche, methodische und soziale Kompetenzen als Mindestvoraussetzung, einschließlich regelmäßiger Fortbildung; (5) Nachweise und Dokumentation – nachvollziehbare Dokumentation aller Maßnahmen zur Qualitätssicherung; (6) Evaluation und kontinuierliche Verbesserung – regelmäßige Bewertung der Ergebnisse und Anpassung von Inhalten, Methoden und Prozessen; (7) Fördermöglichkeiten und Netzwerke – Nutzung staatlicher Förderprogramme und Kooperationen, um PE wirksam und wirtschaftlich zu gestalten.

Selbstverpflichtung und Verbindlichkeit

GVP-Mitgliedsunternehmen können sich schriftlich zur Einhaltung der Qualitätsstandards verpflichten. Mit dieser Selbstverpflichtung werden die Standards zum bindenden Bestandteil des Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP. Unterzeichner erhalten eine digitale Vignette, die sie als Anwender der Qualitätsstandards ausweist. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen kann die Führung der Vignette zeitweise untersagt werden; darüber hinaus greifen die satzungsgemäßen Sanktionsmöglichkeiten des GVP. Die Selbstverpflichtung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem GVP auch wieder gelöst werden.

Einordnung im GVP

Der GVP hat im Februar 2025 den Verbandsbereich Personalentwicklung (VBPE) ins Leben gerufen, um das Engagement seiner Mitglieder in der Personalentwicklung sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln. Die Qualitätsstandards guter Personalentwicklung ergänzen diesen Verbandsbereich als inhaltliches Qualitätsrahmenwerk. Neben der PE umfasst der Kanon der GVP-Qualitätsstandards die Bereiche Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen, internationale Mobilität in der Personaldienstleistung, Ausbildung in der Zeitarbeit, Zeitarbeit im pädagogischen Bereich sowie Personalvermittlung.

FAQ

Was sind die Qualitätsstandards guter Personalentwicklung?

Die Qualitätsstandards guter Personalentwicklung sind freiwillige Leitlinien des GVP für Personaldienstleister, die Kriterien für eine professionelle und transparente Personalentwicklung festlegen. Sie umfassen sieben Bereiche – von Grundsätzen und Bedarfsanalyse über Maßnahmengestaltung und Dokumentation bis hin zu Evaluation und Fördermöglichkeiten. Mitgliedsunternehmen können sich schriftlich zur Einhaltung verpflichten.

Nein. Für alle GVP-Mitglieder gilt der Verhaltens- und Ethik-Kodex. Die Qualitätsstandards guter Personalentwicklung gehen darüber hinaus und sind eine freiwillige Selbstverpflichtung. Mitgliedsunternehmen, die sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten, sind verbindlich an die Standards gebunden. Diese werden dann Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex. Verstöße prüft und sanktioniert die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP.

Personalentwicklung (PE) bezeichnet bei Personaldienstleistern die gezielte Förderung von Mitarbeitenden – des eigenen internen Personals ebenso wie der überlassenen Zeitarbeitskräfte. Dazu zählen etwa Teilqualifizierungen, Schulungen und Coaching. Viele Personaldienstleister bieten Personalentwicklung zunehmend auch als eigenständige Dienstleistung für Kundenunternehmen an. Der GVP behandelt Personalentwicklung im Verbandsbereich Personalentwicklung (VBPE) als eigenständiges Geschäftsfeld der Branche.

Personaldienstleister können verschiedene staatliche Förderprogramme nutzen, darunter das Qualifizierungschancengesetz, die Einstiegsqualifizierung, den Eingliederungszuschuss, das Teilhabechancengesetz und das Qualifizierungsgeld. Bei Teilqualifizierungen können bis zu 100 Prozent der Weiterbildungs- und Lohnkosten übernommen werden. Die Qualitätsstandards des GVP empfehlen ausdrücklich die Nutzung solcher Förderprogramme.

Stand: Juli 2026

Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)