Glossar

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Personalvermittlung

Definition

Personalvermittlung (kurz: PV; auch: Arbeitsvermittlung, Recruitment, Headhunting, Executive Search, Direktvermittlung, Permanent Placement, Personalberatung) ist der Oberbegriff für sämtliche Formen marktlich organisierter Dienstleistungen, bei denen ein Dritter im Auftrag eines Unternehmens kostenpflichtig an der Auswahl und Gewinnung von Arbeitskräften mitwirkt, die in ein Arbeitsverhältnis bei dem beauftragenden Unternehmen eintreten. Anders als bei der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) entsteht bei der Personalvermittlung kein Dreiecksverhältnis: Der Arbeitsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kandidaten und dem Kundenunternehmen zustande.

In der Praxis beauftragt ein Unternehmen einen Personalvermittler mit der Besetzung einer offenen Stelle.

Personalvermittlung ist in Deutschland als Gewerbe anmelde-, aber nicht erlaubnispflichtig. Sie unterscheidet sich damit grundlegend von der Zeitarbeit, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit bedarf. Die Personalvermittlung muss lediglich beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden (§ 14 GewO).

Personalvermittlung ist neben Zeitarbeit und Personalentwicklung eines der zentralen Geschäftsfelder der Personaldienstleistungsbranche in Deutschland. Im GVP vertritt der Verbandsbereich Personalvermittlung (VBPV) die Interessen der Personalvermittler. Der GVP hat für die Personalvermittlung eigene Qualitätsstandards entwickelt, die Maßstäbe für Fach- und Methodenkompetenz, transparente Kommunikation, sorgfältige Kandidatenauswahl sowie ethisches Handeln setzen.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Abgrenzung zur Zeitarbeit: Bei der Personalvermittlung wird der Kandidat direkt beim Kundenunternehmen angestellt und ist dessen Mitarbeiter. Bei der Zeitarbeit hingegen bleibt die Zeitarbeitskraft beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt und wird an das Kundenunternehmen (Entleiher) überlassen. Personalvermittlung und Zeitarbeit können jedoch von ein und demselben Personaldienstleister angeboten werden – viele GVP-Mitgliedsunternehmen sind in beiden Geschäftsfeldern tätig.

FAQ

Was ist Personalvermittlung einfach erklärt?

Personalvermittlung bedeutet, dass ein spezialisierter Personaldienstleister im Auftrag eines Unternehmens passende Mitarbeitende sucht und vorschlägt. Der Kandidat wird direkt beim suchenden Unternehmen angestellt – nicht beim Vermittler. Für Bewerberinnen bzw. Bewerber ist die Vermittlung kostenlos; die Kosten trägt das Kundenunternehmen.

Personalvermittlung wird die Kandidatin bzw. der Kandidat direkt beim Kundenunternehmen fest angestellt. Bei der Zeitarbeit bleibt die Zeitarbeitskraft beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und wird vorübergehend an ein Kundenunternehmen überlassen. Für die Zeitarbeit gelten die besonderen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), während die Personalvermittlung dem allgemeinen Gewerberecht unterliegt.

Ein Unternehmen beauftragt einen Personalvermittler mit der Besetzung einer offenen Stelle. Der Vermittler analysiert das Anforderungsprofil, sucht gezielt nach geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten – etwa über Datenbanken, Netzwerke oder Direktansprache – und stellt dem Unternehmen geprüfte Personen vor.