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Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit (auch: Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB, DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit) ist der Zusammenschluss aller acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für Tarifverhandlungen in der Zeitarbeitsbranche. Sie ist Tarifpartner auf Arbeitnehmerseite und verhandelt mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) die Tarifverträge Zeitarbeit, die die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitskräfte in Deutschland regeln.
Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit besteht aus allen acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), Industriegewerkschaft Metall (IG Metall), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU), Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sowie Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Zeitarbeit ist die einzige Branche in Deutschland, in der alle acht DGB-Gewerkschaften gemeinsam als Tarifgemeinschaft verhandeln. Hintergrund ist, dass Zeitarbeitskräfte in nahezu allen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden und somit die Zuständigkeitsbereiche aller DGB-Gewerkschaften betroffen sind. Grundlage des Zusammenschlusses ist die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) geschützte Koalitionsfreiheit in Verbindung mit dem Tarifvertragsgesetz (TVG).
Die acht Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit) verhandeln gemeinsam mit dem GVP das DGB/GVP-Tarifwerk, das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Zuvor führte die Tarifgemeinschaft getrennte Verhandlungen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ). Mit der Verschmelzung beider Verbände zum GVP am 1. Dezember 2023 – der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände – wurde der GVP zum alleinigen Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite.
Das mit der DGB-Tarifgemeinschaft vereinbarte Tarifwerk hat eine hohe Praxisrelevanz: Rund 88 Prozent der Beschäftigten in der Zeitarbeit arbeiten in Betrieben, in denen ein Tarifvertrag Anwendung findet. Diese Tarifabdeckung liegt weit über dem Durchschnitt des Gesamtarbeitsmarktes von rund 49 Prozent. Neben dem Basistarifwerk (Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag, Verfahrensvereinbarung) vereinbart die Tarifgemeinschaft mit dem GVP auch einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit. Gemäß § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben die Parteien dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam vorgeschlagen, dieses Mindeststundenentgelt als Lohnuntergrenze in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen. Seit dem 1. Juli 2026 ist diese Lohnuntergrenze durch eine Rechtsverordnung des BMAS nach § 3a AÜG für ganz Deutschland verbindlich und gilt damit für alle Verleiher. Ergänzend schließen einzelne DGB-Gewerkschaften branchenspezifische Zuschlagstarifverträge (Branchenzuschlagstarifverträge) mit dem GVP ab – etwa die IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie oder die IGBCE für die chemische Industrie.
In der Zeitarbeit gilt seit dem 1. Januar 2026 bundesweit das DGB/GVP-Tarifwerk. Es wurde vom Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) gemeinsam mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit vereinbart und hat die früheren Tarifwerke von BAP und iGZ vollständig abgelöst. Das Tarifwerk umfasst Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag sowie elf Branchenzuschlagstarifverträge. Es gilt für tarifgebundene Zeitarbeitsunternehmen sowie für Unternehmen, die es über eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag anwenden.
Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite ist der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP). Bis zur Verschmelzung von BAP und iGZ zum GVP am 1. Dezember 2023 verhandelten die acht Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit) getrennt mit beiden Arbeitgeberverbänden.
Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist der Zusammenschluss aller acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes für gemeinsame Tarifverhandlungen in der Zeitarbeitsbranche. Sie verhandelt mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) das Tarifwerk, das Löhne, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitskräfte regelt.
Zur Tarifgemeinschaft gehören alle acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften: IGBCE, NGG, IG Metall, GEW, ver.di, IG BAU, EVG und GdP. Die Zeitarbeit ist die einzige Branche in Deutschland, in der alle acht DGB-Gewerkschaften gemeinsam Tarifverhandlungen führen.
BAP-Tarifvertrag | Branchenzuschläge | DGB/GVP-Tarifwerk | Equal Pay | iGZ-Tarifvertrag | Lohnuntergrenze Zeitarbeit
Stand: Juli 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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