Glossar

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Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ)

Definition

Branchenzuschlagstarifverträge (kurz: TV BZ; auch: Branchenzuschläge, BZ-Tarifverträge) sind Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche, die Zeitarbeitskräften zusätzlich zum tariflichen Grundentgelt einen prozentualen Zuschlag gewähren, wenn sie länger in ein und demselben Kundenunternehmen (Entleiher) einer bestimmten Einsatzbranche tätig sind. Die Höhe des Zuschlags steigt mit der Dauer des Einsatzes stufenweise an. Aktuell bestehen elf Branchenzuschlagstarifverträge für ausgewählte Einsatzbranchen.

Ein Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf das tariflich vereinbarte Stundenentgelt des DGB/GVP-Tarifwerks aufgeschlagen wird. Der Zuschlag beginnt – je nach Einsatzbranche – ab dem ersten Einsatztag, spätestens jedoch nach sechs Wochen, und erhöht sich anschließend in mehreren Stufen. Wie hoch die einzelnen Stufen ausfallen, regelt jeder Branchenzuschlagstarifvertrag eigenständig: Im TV BZ für die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) reichen die Stufen beispielsweise von 15 Prozent ab Einsatzbeginn bis zu 65 Prozent nach 15 Monaten, im TV BZ für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ HK) von 7 Prozent ab Einsatzbeginn bis 44 Prozent nach 15 Monaten.

Branchenzuschlagstarifverträge stehen in engem Zusammenhang mit dem gesetzlichen Equal Pay. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben Zeitarbeitskräfte grundsätzlich nach neun Monaten ununterbrochenen Einsatzes Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitskräfte des Kundenunternehmens. Bei Anwendung von Branchenzuschlagstarifverträgen kann bis 15 Monate vom gesetzlichen Equal Pay abgewichen werden. Spätestens nach 15 Monaten Überlassungsdauer wird durch die Zuschläge mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht, das die Tarifvertragsparteien als gleichwertig mit dem Entgelt vergleichbarer Beschäftigter der Einsatzbranche festgelegt haben – das sogenannte tarifliche Equal Pay.

Für die Praxis hat die tarifliche Lösung zwei Vorteile: Sie ist rechtssicherer und einfacher anzuwenden als die individuelle Ermittlung des gesetzlichen Equal Pay, bei der für jede Zeitarbeitskraft das Vergleichsentgelt im Kundenunternehmen festgestellt werden müsste. Zugleich erhalten Zeitarbeitskräfte bereits ab einem frühen Einsatzzeitpunkt einen festen, planbaren Zuschlag auf ihr Entgelt.

Die elf Branchenzuschlagstarifverträge wurden ursprünglich zwischen den Vorgängerverbänden – dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) – und einigen der Mitgliedsgewerkschaften (IG Metall, IGBCE, ver.di und EVG) des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) geschlossen. Mit der Verschmelzung zum Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) am 1. Dezember 2023 ist der GVP Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände; die Branchenzuschlagstarifverträge gelten als Teil des DGB/GVP-Tarifwerks fort.

FAQ

Für welche Branchen gibt es Branchenzuschläge?

Derzeit gibt es elf Branchenzuschlagstarifverträge. Sie gelten unter anderem für die Metall- und Elektroindustrie, die Chemische Industrie, die Kunststoff verarbeitende Industrie, die Kautschukindustrie, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie, die Textil- und Bekleidungsindustrie, die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie sowie die Papier erzeugende Industrie. Abgeschlossen wurden sie mit vier DGB-Gewerkschaften: IG Metall, IGBCE, ver.di und EVG.

Ein Branchenzuschlag ist ein prozentualer Zuschlag auf das tarifliche Stundenentgelt, den Zeitarbeitskräfte erhalten, wenn sie länger in einem Kundenunternehmen einer bestimmten Einsatzbranche arbeiten. Geregelt ist er in den Branchenzuschlagstarifverträgen (TV BZ) der Zeitarbeit. Der Zuschlag beginnt je nach Branche ab dem ersten Einsatztag, spätestens nach sechs Wochen, und steigt mit der Einsatzdauer stufenweise an.

Der Branchenzuschlag wird als prozentualer Aufschlag auf das tarifliche Stundenentgelt gezahlt, wenn eine Zeitarbeitskraft in einem Kundenunternehmen einer zuschlagspflichtigen Branche eingesetzt wird. Je nach Branche beginnt der Zuschlag ab dem ersten Einsatztag, spätestens aber nach sechs Wochen. Mit zunehmender Einsatzdauer im selben Kundenunternehmen steigt der Zuschlag automatisch in mehreren Stufen an. Spätestens nach 15 Monaten erreicht die Vergütung das Niveau vergleichbarer Stammarbeitskräfte (tarifliches Equal Pay). Die Branchenzuschlagstarifverträge werden zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) und den jeweils zuständigen DGB-Gewerkschaften vereinbart – aktuell bestehen elf Branchenzuschlagstarifverträge mit IG Metall, IGBCE, ver.di und EVG.

Stand: Juli 2026

Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)