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Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (kurz: BAP; auch: BAP-Verband) war bis zum 30. November 2023 einer der beiden großen Arbeitgeberverbände der deutschen Personaldienstleistungs- und Zeitarbeitsbranche. Der BAP ist am 1. Dezember 2023 gemeinsam mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den neu entstandenen Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen; der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände. Der BAP existiert seitdem nicht mehr als eigenständiger Verband.
Der BAP entstand im Jahr 2011 durch die Fusion der beiden Vorgängerverbände Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA). Aus dieser Vorgeschichte ergibt sich auch die tarifliche Kontinuitätslinie: Im heutigen DGB/GVP-Tarifwerk wird der BZA ausdrücklich als „Rechtsvorgänger“ des BAP im tariflichen Sinn benannt, weil die späteren BAP-Tarifverträge auf den vom BZA mit den DGB-Mitgliedsgewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträgen aufbauten.
Als Arbeitgeberverband vertrat der BAP die wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Wissenschaft und Sozialpartnern. In seiner Rolle als Tarifvertragspartei verhandelte er mit den acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Branchentarifverträge Zeitarbeit – bekannt als „BAP-Tarifverträge“. Der BAP war Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und auf internationaler Ebene in der World Employment Confederation (WEC) organisiert.
Mit der Verschmelzung zum 1. Dezember 2023 gingen sämtliche Rechte, Pflichten und tariflichen Zuständigkeiten des BAP auf den GVP über. Die bisherigen BAP-Tarifverträge galten unter dem Dach des GVP zunächst fort und wurden zum 1. Januar 2026 vollständig durch das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk ersetzt. Dieses Tarifwerk löst gleichzeitig die früheren iGZ-Tarifverträge ab; seither existiert in der Zeitarbeit nur noch ein einheitliches Tarifgefüge auf Arbeitgeberseite.
Der Begriff „BAP“ wird deshalb heute vor allem in historischen, tariflichen oder juristischen Zusammenhängen verwendet. In der aktuellen Kommunikation der Branche sind die Bezeichnungen „BAP-Tarifvertrag“ oder „BAP-Mitglied“ seit dem 1. Januar 2026 veraltet und sollten durch „DGB/GVP-Tarifwerk“ bzw. „GVP-Mitglied“ ersetzt werden.
BAP steht für Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. Er wurde 2011 gegründet, hatte seinen Sitz in Berlin und war bis zum 30. November 2023 einer der beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Der BAP vertrat seine Mitglieder in tariflichen, rechtlichen und politischen Fragen. Am 1. Dezember 2023 verschmolz er gemeinsam mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) zum Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP). Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger des BAP.
Nein. Der BAP ist am 1. Dezember 2023 gemeinsam mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) im Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) aufgegangen. Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände. Alle bisherigen BAP-Mitgliedsunternehmen wurden automatisch GVP-Mitglieder.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind am 1. Dezember 2023 zum Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. BAP und iGZ existieren seitdem nicht mehr. Der GVP ist Gesamtrechtsnachfolger beider Verbände — alle Rechte, Pflichten und Tarifverträge gingen auf ihn über. Weitere Informationen unter www.personaldienstleister.de.
Arbeitnehmerüberlassung | BAP-Tarifvertrag | DGB/GVP-Tarifwerk | DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit | GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.) | iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.) | iGZ-Tarifvertrag | Personaldienstleistung | Zeitarbeit | Zeitarbeitsunternehmen
Stand: August 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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