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In der Reihe "Fakt ist..." klären wir über immer wiederkehrende Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit auf.
Leider wird beim Entgeltvergleich von Zeitarbeitskräften und Beschäftigten der Gesamtwirtschaft häufig ein Pauschalvergleich durchgeführt und somit lediglich ein unbereinigter Pay Gap angegeben. Deshalb weist bereits die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem halbjährlichen Bericht "Entwicklungen in der Zeitarbeit" darauf hin, dass "ein einfacher Vergleich der mittleren Bruttoarbeitsentgelte nur als erster Anhaltspunkt dienen kann." Werden die BA-Daten im Hinblick auf Struktur- und Tätigkeitsmerkmale (Anforderungsniveau, Alter, Geschlecht etc.) der Beschäftigten bereinigt, verringert sich der Pay Gap nach Zahlen der BA (Stichtag 31.12.2022) schon auf 14 Prozent.
Der von der BA bereinigte Pay Gap berücksichtigt allerdings nicht, dass durch die tariflich geregelte 35-Stundenwoche inklusive der Vorgaben zum Arbeitszeitkonto im Manteltarifvertrag der Tarifwerke der Zeitarbeit die Wochenarbeitszeit in der Branche im Durchschnitt geringer ausfällt als in der Gesamtwirtschaft. Und: Die BA erfasst ausschließlich Bruttomonatslöhne von Vollzeitbeschäftigten und kann daher nicht den Verdienst je geleistete Arbeitsstunde ausweisen.
Aus diesen Gründen hat ein Vorgängerverband des GVP Gutachten beim RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Auftrag gegeben. Das RWI-Gutachten von Mai 2022 wurde ausschließlich auf Basis von Stundenlöhnen und auf Datengrundlage der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statisches Bundesamtes durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass der Pay Gap bei dieser Vorgehensweise je nach Stichprobengröße (Gesamt- oder Vollzeitbeschäftigung) fast verschwindet. Im Gutachten heißt es dazu: "Werden jedoch die verschiedenen individuellen Merkmale berücksichtigt, d.h. Alter, Geschlecht, Berufserfahrung, Bildungsniveau usw., so verringert sich der Unterschied auf 2,6 Prozent für die gesamte Stichprobe und 4,5 Prozent für die Vollzeitbeschäftigten. Die Lohnlücke geht sogar noch weiter zurück - bzw. verschwindet fast komplett -, wenn Beschäftigte innerhalb und außerhalb der Zeitarbeit mit Hilfe der Methode des "statistischen Zwillings" verglichen werden." (S. 44)Das RWI empfiehlt daher für Entgeltvergleiche zwischen Zeitarbeitskräften und anderen Beschäftigten Stundenlöhne als Vergleichsbasis heranzuziehen: „Aufgrund der Unterschiede in der Arbeitszeit zwischen Zeitarbeitskräften und Beschäftigten außerhalb der Zeitarbeit sollte bei der Betrachtung der Lohnlücke zwischen diesen beiden Beschäftigtengruppen ein größerer Schwerpunkt auf die Stundenlöhne gelegt werden.“ (S. 45)
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt übrigens auch die offizielle Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Auftrag der Bundesregierung. Im "Endbericht zum Forschungsvorhaben" von Dezember 2022 heißt es wörtlich: "Es bleibt also festzuhalten, dass sich der Pay Gap zwischen der Entlohnung von Leiharbeitskräften und anderen Beschäftigten zwischen 2012 und 2018 im Mittel um bis zu 13 PP verringert hat, und im Jahr 2018 im Mittel bei circa 8 % (21 % - 13 %) liegt, für Leiharbeitskräfte mit mehr als einem Jahr Beschäftigungsdauer." (S. 263-264)
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