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Dr. Anja Clarenbach Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.
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Wörtlich heißt es in dem Regierungsentwurf: „Zudem wird der Begriff ‚Einstellung‘ [in den Erstattungsregelungen] durch den Begriff ‚Beschäftigung‘ ersetzt. Dadurch soll klargestellt werden, dass zum Beispiel auch die Wahrnehmung der Aufgaben durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer von der Vorschrift erfasst ist.“
Damit ist die Intervention des GVP erfolgreich, der sich in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium dafür ausgesprochen hatte, die Zeitarbeit bei der Erstattung zu berücksichtigen. Der GVP hatte unter anderem argumentiert, dass die kurzfristige, passgenaue und zeitlich befristete Bereitstellung von Personal zur Kernkompetenz der Branche gehört. Außerdem wurde in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass „aufgrund des Fachkräfte- und Personalmangels die vorübergehende Besetzung einer freien Stelle in den wenigsten Fällen kurzfristig realisierbar sein dürfte, denn die durchschnittliche Vakanzzeit beträgt laut Daten der Bundesagentur für Arbeit 159 Tage (Mai 2026).“ Die Bundesregierung ist den Argumenten des GVP gefolgt; der ursprüngliche Referentenentwurf enthielt jedenfalls noch keine Erstattungsmöglichkeit für die Zeitarbeit.
GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter begrüßt die Berücksichtigung: „Es ist ein gutes Signal, dass der Entwurf die Zeitarbeit jetzt ausdrücklich einbezieht. Wenn Beschäftigte ihren Dienst in der Reserve leisten, dürfen die Betriebe nicht im Stich gelassen werden. Genau dafür ist die Zeitarbeit gemacht: Sie hält Unternehmen handlungsfähig, wenn Personal kurzfristig und befristet ausfällt.“
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