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Dr. Anja Clarenbach Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.
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Die vorgesehene Erstattungsregelung
Der Entwurf sieht in § 1 Abs. 6 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) vor, dass der Bund Arbeitgebern die zusätzlichen Kosten für die „Einstellung einer Ersatzkraft" erstatten kann, wenn eine Stammkraft wehrübungsbedingt ausfällt. Diese Formulierung setzt jedoch ein Arbeitsverhältnis zwischen Betrieb und Ersatzkraft voraus – und schließt die Arbeitnehmerüberlassung damit faktisch aus, weil hier das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen besteht.
Damit wird – ohne Not – das Instrument nicht berücksichtigt, das für kurzfristige und zeitlich begrenzte Personalausfälle das probate Mittel ist: Die Zeitarbeit. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Freistellungen von in der Regel drei bis maximal zwölf Wochen pro Jahr machen eine Direkteinstellung weder zeitlich realistisch noch für Kandidatinnen und Kandidaten attraktiv. Die Zeitarbeit löst genau dieses Problem, weil die Beschäftigten beim Personaldienstleister angestellt bleiben und kürzere Einsätze für sie normal sind. Genau deshalb sollte die Zeitarbeit bei der Erstattungsregelung ausdrücklich berücksichtigt werden. Dafür setzt sich im Übrigen auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein – einer der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, deren Mitglied der GVP ist.
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