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Fabian Reichelt stv. Leiter Fachbereich Grundsatz - Politik
Fabian Reichelt ist stellvertretender Leiter des Fachbereichs Grundsatz – Politik. Der studierte Politikwissenschaftler M.A. und Wirtschaftsjurist LL.M (Com.) ist seit 2012 im Bereich Grundsatz – Politik beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er mehrere Jahre unmittelbar im Politikbetrieb auf Landes- und Bundesebene – zuletzt für eine Parlamentarische Staatssekretärin - tätig.
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Deutlich erweitert und an die Praxis angepasst
Die neuen Qualitätsstandards wurden von erfahrenen Personaldienstleistern erarbeitet und tragen den gewachsenen Anforderungen der internationalen Rekrutierung Rechnung. Sie betrachten die gesamte Prozesskette der internationalen Personaldienstleistung – von der Anwerbung über Mobilität, Unterbringung und Betreuung bis hin zur Zusammenarbeit mit Kundenunternehmen. Neu hinzugekommen sind zudem Kriterien zu Evaluation und Qualitätssicherung, um eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse sicherzustellen. Die in den Standards festgehaltenen Kriterien gehen auf die Unterschiede zwischen Personalvermittlung und Zeitarbeit ein.
Die neuen Qualitätsstandards heben sich von den bisherigen so weitreichend ab, dass eine bloße Fortschreibung der bisherigen Selbstverpflichtung nicht möglich ist. Daher ist für alle Unternehmen, die die neuen Qualitätsstandards anwenden möchten, eine neue rechtsverbindliche Unterzeichnung erforderlich – auch für diejenigen, die schon die Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Zeitarbeit gezeichnet haben.
Selbstverpflichtung für alle GVP-Mitglieder möglich
Alle GVP-Mitglieder können sich ab sofort rechtsverbindlich zur Einhaltung der neuen Qualitätsstandards verpflichten. Mit der Abgabe der Erklärung werden die Qualitätsstandards für das jeweilige Mitgliedsunternehmen verbindlicher Teil des Ethik- und Verhaltenskodex des GVP.
Mitglieder, die die neuen Qualitätsstandards guter internationaler Mobilität in der Personaldienstleistung unterzeichnet haben, erhalten eine digitale Vignette sowie eine Anwenderurkunde. Damit können Mitgliedsunternehmen nach außen signalisieren, dass bei ihnen Qualität Priorität hat. Je mehr Unternehmen sich den Standards anschließen, desto stärker wird das Signal, dass hohe Qualitätsanforderungen zum Selbstverständnis verantwortungsvoller Personaldienstleister gehören.
So funktioniert die Unterzeichnung
Im Mitgliederbereich GVP+ unter "Qualitätsstandards“ können sich sogenannte berechtigte Personen zur Einhaltung der Qualitätsstandards verpflichten. Bei den berechtigten Personen handelt es sich ausschließlich um die Geschäftsführung, bevollmächtigte Personen oder den hinterlegten Primären Kontakt. Nach der Unterzeichnung stehen die neue Vignette und die neue Urkunde zum Download sowie als Nachweis der Selbstverpflichtung zur Verfügung.
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