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Fabian Reichelt stv. Leiter Fachbereich Grundsatz - Politik
Fabian Reichelt ist stellvertretender Leiter des Fachbereichs Grundsatz – Politik. Der studierte Politikwissenschaftler M.A. und Wirtschaftsjurist LL.M (Com.) ist seit 2012 im Bereich Grundsatz – Politik beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er mehrere Jahre unmittelbar im Politikbetrieb auf Landes- und Bundesebene – zuletzt für eine Parlamentarische Staatssekretärin - tätig.
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Frage: Sie haben Qualitätsstandards für die internationale Mobilität in der Personaldienstleistung federführend mitentwickelt. Warum werden die alten Qualitätsstandards für gute internationale Mobilität in der Zeitarbeit ersetzt?
Heinz Ostermann: Der Name macht es ja bereits deutlich. Die alten Qualitätsstandards bezogen sich nur auf die Zeitarbeit. Gerade Personalvermittlung erfolgt aber nicht selten über Ländergrenzen hinweg und auch in sogenannten Drittstaaten, die der Zeitarbeit bislang weitgehend verschlossen sind. Zwar hat der GVP bereits Qualitätsstandards für Personalvermittlung, doch sind die Anforderungen für die internationale Vermittlung von Personal noch einmal besondere. Das haben die GVP-Qualitätsstandards bisher nicht abgebildet. Neu ist dabei, dass wir die internationale Mobilität über beide Geschäftsfelder hinweg betrachten – also sowohl für die Zeitarbeit als auch für die Personalvermittlung. Das spiegelt die Realität in der Branche wider.
Frage: Welche Aspekte haben Sie dabei in den Blick genommen?
Martin Klingen: Wir haben die gesamte Prozesskette der internationalen Personaldienstleistung in den Blick genommen – von der Anwerbung im Herkunftsland über die Mobilität und Unterbringung bis hin zur Betreuung der Kandidatinnen und Kandidaten bzw. Zeitarbeitskräfte sowie der Zusammenarbeit mit den Kunden. Neu hinzugekommen ist die systematische Evaluation und Qualitätssicherung. Unternehmen werden angehalten, ihre Prozesse regelmäßig zu überprüfen, Feedback strukturiert auszuwerten und sich so kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Heinz Ostermann: Ein besonderer Fokus lag auf Transparenz, Fairness und Verlässlichkeit entlang des gesamten Prozesses. Gerade für Menschen, die aus einem anderen Land nach Deutschland kommen, ist vieles erklärungsbedürftig – von Vertragsbedingungen über Kosten bis hin zu Arbeits- und Lebensbedingungen. Deshalb ist ein klar strukturierter und nachvollziehbarer Prozess zentral.
Frage: Warum halten Sie es für wichtig, dass es die Qualitätsstandards für die internationale Mobilität in der Personaldienstleistung gibt?
Martin Klingen: Die internationale Mobilität ist ein zentrales Zukunftsthema – sowohl für die Personaldienstleistungsbranche als auch für den deutschen Arbeitsmarkt insgesamt. Der demografische Wandel führt dazu, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial zunehmend nicht ausreicht, um den Bedarf der Unternehmen zu decken. Gleichzeitig tragen internationale Fachkräfte wesentlich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands bei. Daraus ergibt sich für Personaldienstleister eine besondere Verantwortung im Umgang mit diesen Menschen. Die neuen Qualitätsstandards können einen wichtigen Beitrag leisten, um Vertrauen zu schaffen – sowohl bei den Kandidatinnen und Kandidaten als auch bei Kunden und in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Qualitätsstandards sind zudem ein wichtiges Argument gegenüber politischen Entscheidungsträgern, dass Personaldienstleister eine entscheidende Rolle bei der Fachkräftesicherung aus dem Ausland spielen können und sollten. Je mehr Unternehmen sich diesen Standards anschließen, desto stärker wird dieses Argument. Die breite Unterstützung innerhalb der Branche dokumentiert, dass hohe Qualitätsanforderungen nicht die Ausnahme, sondern der Anspruch verantwortungsvoller Personaldienstleister sind.
Frage: Was haben GVP-Mitglieder konkret davon, sich den Qualitätskriterien zu verpflichten?
Heinz Ostermann: Die Qualitätsstandards geben den Mitgliedsunternehmen eine klare Orientierung für ihre Arbeit mit internationalen Kandidatinnen und Kandidaten sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie helfen auch dabei, Risiken zu minimieren und die Qualität der eigenen Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Gleichzeitig bieten sie einen wichtigen Wettbewerbsvorteil: Nur Mitgliedsunternehmen können die Qualitätsstandards unterzeichnen und damit gegenüber Kunden und Bewerberinnen sowie Bewerbern sichtbar machen, dass sie internationale Mobilität verantwortungsvoll und auf hohem Qualitätsniveau umsetzen. Das stärkt Vertrauen und kann gerade im Wettbewerb um Fachkräfte ein entscheidender Faktor sein. Damit wird eine belastbare Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Geschäftsfeldes geschaffen.
So können sich GVP-Mitglieder auf die Qualitätskriterien selbstverpflichten
Im Bereich GVP+-Bereich können sich Verbandsmitglieder als Geschäftsführerin/Geschäftsführer bzw. mit der Zugangsberechtigung der Geschäftsführung oder der bevollmächtigten Person bzw. des Primären Kontakts zur Einhaltung der Kriterien selbstverpflichten. Mit dem Absenden der Erklärung durch Anklicken des gleichnamigen Buttons wird der Kriterienkatalog für das GVP-Mitglied rechtsverbindlich. Danach ist der Download der entsprechenden Vignette freigeschaltet und sie kann zum Beispiel auf der Firmenwebsite, in der E-Mailsignatur oder auf dem Firmenbriefpapier benutzt werden. Unternehmen erhalten zudem eine Urkunde, die sie als Anwender der Qualitätsstandards ausweist.
Mitglieder, die die alten Qualitätsstandards für gute internationale Mobilität in der Zeitarbeit unterzeichnet haben, und die Vignette weiterhin führen möchten, müssen die neuen Qualitätsstandards unterzeichnen.
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