Zeitarbeit - Ein attraktives Beschäftigungsverhältnis

GVP-Tarifwerk

GVP-Tarifwerk

Zum 01.01.2026 tritt das neue GVP-Tarifwerk in Kraft. Die Tarifverträge Zeitarbeit DGB/GVP ersetzen damit die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge vollständig und schaffen nunmehr ein einheitliches tarifliches Fundament für die Branche.

Die Tarifverträge unter dem Dach des GVP im Überblick:

  • Manteltarifvertrag (MTV GVP)
  • Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV GVP)
  • Entgelttarifvertrag (ETV GVP)
  • weiterhin ergänzt durch 11 Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ)

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zum GVP-Tarifwerk.

GVP-Tarifwerk: Kurzkommentierung
Stand: Oktober 2025
GVP+

Musterarbeitsverträge zum GVP-Tarifwerk

1. Arbeitsverträge zum verstetigten Arbeitszeitmodell

Unbefristetes Arbeitsverhältnis (Vollzeit / Teilzeit / Minijob)
Verstetigtes Arbeitszeitmodell | Stand: November 2025
GVP+
Befristetes Arbeitsverhältnis (Vollzeit / Teilzeit / Minijob)
Verstetigtes Arbeitszeitmodell | Stand: November 2025
GVP+
Kurzfristige Beschäftigung (befristet)
Verstetigtes Arbeitszeitmodell | Stand: November 2025
GVP+

2. Arbeitsverträge zum variablen Arbeitszeitmodell

Nur für ehemalige iGZ-Mitglieder bei Anwendung der Übergangsregelung.

Unbefristetes Arbeitsverhältnis (Vollzeit / Teilzeit / Minijob)
Variables Arbeitszeitmodell | Stand: November 2025
GVP+
Befristetes Arbeitsverhältnis (Vollzeit / Teilzeit / Minijob)
Variables Arbeitszeitmodell | Stand: November 2025
GVP+
Kurzfristige Beschäftigung (befristet)
Variables Arbeitszeitmodell | Stand: November 2025
GVP+

3. Anlagen zu den Arbeitsverträgen

4. Mitarbeiterinformation zum neuen GVP-Tarifwerk

Informationsschreiben an Mitarbeiter zum Inkrafttreten des GVP-Tarifwerks
Stand: November 2025
GVP+

5. Änderungsvereinbarungen

Ersetzung des Arbeitsvertrags
Stand: November 2025
GVP+
Ersetzung/Änderung einzelner Regelungen
Stand: November 2025
GVP+

iGZ- und BAP-Tarifwerke (gültig bis 31.12.2025)

Die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifwerke gelten noch bis zum 31.12.2025 und werden ab dem 01.01.2026 von einheitlichen GVP-Tarifwerk abgelöst. Alle wichtigen Informationen zu den beiden bisherigen Tarifwerken finden Sie auf der folgenden Seite.

Ihre Ansprechpartner

Alternate Text
Christiane Brose
Leiterin Fachbereich Recht & Tarif
Telefon: +49 30 206098-50
Alternate Text
Sebastian Reinert
stv. Leiter Fachbereich Recht & Tarif
Telefon: +49 30 206098-50