Zeitarbeit - Ein attraktives Beschäftigungsverhältnis

iGZ- und BAP-Tarifwerke

iGZ- und BAP-Tarifwerke

Das iGZ- sowie das BAP-Tarifwerk gelten bis zum 31.12.2025 auch unter dem Dach des GVP als selbständige Tarifwerke weiter fort. Ab dem 01.01.2026 werden diese durch das einheitliche GVP-Tarifwerk abgelöst.

Welchen Tarifvertrag wenden Sie an?

Bitte treffen Sie eine Auswahl je nachdem, welchen Tarifvertrag Sie anwenden:

Anwender
iGZ-Tarifvertrag
Anwender
BAP-Tarifvertrag

Entsprechend Ihrer Auswahl erhalten Sie nachfolgend die jeweiligen Tarifvertragstexte sowie zugeschnittene Informationen und Arbeitshilfen:

Ausführliche Erläuterungen zum Wegfall Tarifliche Schriftform
GVP, Stand: Juli 2025
GVP+
Tarifabschluss 2024
GVP, Stand: März 2024
GVP+

Das iGZ-Tarifwerk besteht aus folgenden Verträgen:

  • Entgeltrahmentarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
  • Branchenzuschlagstarifverträge

Merkblätter

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Tarifverträgen für die Zeitarbeit, die der iGZ mit den Gewerkschaften des DGB abgeschlossen hat, u.a. zu den Entgeltgruppen, dem Arbeitszeitkonto oder zu Urlaubsansprüchen.

Die Informationen sind so sortiert, wie sie sich auch in der iGZ-Tarifbroschüre im Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV), dem Entgelttarifvertrag (ETV) und dem Manteltarifvertrag (MTV) finden.

Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Arbeitshilfen des iGZ.

Entsprechend Ihrer Auswahl erhalten Sie nachfolgend die jeweiligen Tarifvertragstexte sowie zugeschnittene Informationen und Arbeitshilfen:

Ausführliche Erläuterungen zum Wegfall Tarifliche Schriftform
GVP, Stand: Juli 2025
GVP+
Tarifabschluss 2024
GVP, Stand: März 2024
GVP+

Das BAP-Tarifwerk besteht aus folgenden Verträgen:

  • Entgeltrahmentarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • Branchenzuschlagstarifverträge