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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Am 03.04.2025 hat der Vorstand der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) neue Beitragsfüße für die Berechnung der Beitrags- und Vorschussbescheide beschlossen. Danach werden die Beiträge und Vorschüsse für pflichtversicherte Beschäftigte und freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem reduzierten Beitragsfuß von 4,40 Euro (Vorjahr: 4,60 Euro) berechnet. Steigende Entgelte in vielen Branchen der VBG sowie sinkende Unfallzahlen führten zu der Verringerung des Beitragsfußes, welcher ein entscheidender Faktor für die Ermittlung der Beitragshöhe der VBG-Mitgliedsunternehmen ist. Die entsprechenden Bescheide über den Beitrag für das Jahr 2024 und den Vorschuss für 2025 gehen allen Mitgliedsunternehmen der VBG ab Mitte April zu. Weitere Informationen zur Beitragserhebung sind über die Homepage der VBG abrufbar.
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