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24.09.2024
Über den Autor
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Wolfram Linke

Wolfram Linke war bis zum 30. Juni 2025 Pressesprecher des GVP. Davor arbeitete er 15,5 Jahre als Pressesprecher beim Vorgängerverband „iGZ“ und 18 Jahre als Redakteur bei einer Tageszeitung.

Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch am Arbeitsplatz

Am 9. und 10. Oktober findet das Rechtsforum Personaldienstleistung des GVP erstmals in Erfurt im Kaisersaal statt. Im Rahmen der Veranstaltung wird unter anderem auch Dr. Vera Luickhardt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei METIS Rechtsanwälte PartG, am 10. Oktober um 11.30 Uhr das Thema „Wolfsgruß, Klimakleber und Diversity – Politik am Arbeitsplatz: Dos and Dont´s“ behandeln. Im Interview gibt sie einen ersten Einblick in die Thematik:

Politische Betätigung am Arbeitsplatz – was ist erlaubt und was nicht?

Mitarbeitende haben ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit – auch am Arbeitsplatz. Eine Positionierung ist daher erlaubt. Sie ist aber nicht grenzenlos: Mitarbeitende müssen auf Unternehmensinteressen Rücksicht nehmen und dürfen den Betriebsfrieden nicht stören. Das ist oft eine Gratwanderung.

Fakt ist auch: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können ihre eigene politische Meinung im Betrieb nicht durchsetzen. Sie dürfen aber z.B. eine neutrale Umgebung schaffen.

Die Rechtsprechung gibt uns in vielen Fällen Orientierung. Das Arbeitsgericht Berlin hat z.B. kürzlich die Kündigung eines Auszubildenden unterstützt, der sich feindlich zu Israel geäußert hatte. Der Fall war aber besonders: Der Auszubildende war nicht langjährig beschäftigt, sondern in der Probezeit. Zudem hatte er sich trotz mehrfach vermittelnder Gespräche bewusst eskalierend gegen das Unternehmen positioniert. Damit hatte er aus Sicht des Arbeitsgerichts Berlin die zulässigen Grenzen überschritten.

Welchen Raum nehmen politische Diskussionen in Büros ein Und ist das mit den Richtlinien zur Arbeitszeit vereinbar?

Die aktuelle politische Lage ist zugespitzt. Das ist sicher auch in den Betrieben spürbar. Gerade die letzten Landtagswahlen feuern die Diskussionen an. Mitarbeitende müssen während der Arbeitszeit arbeiten. Unternehmen können Mitarbeitende auch nicht zu politischen Aktionen während der Arbeitszeit verpflichten. Zuweilen wird es aber schwierig sein, Arbeitszeit und Pausenzeit zu trennen. Wenn sich z.B. morgens an der Kaffeemaschine eine hitzige politische Diskussion entwickelt, werden nur wenige Mitarbeitende daran denken, einen Abzug von ihrer Arbeitszeit vorzunehmen. Das Thema ist ja auch aktuell und wichtig. Hier stellt sich für mich die Frage, ob Unternehmen solchen Diskussionen einen guten Raum geben können.

Lässt sich eine Tendenz zu- oder abnehmender Politisierung feststellen bzw. wirkt sich die persönliche Einstellung auch auf die Tätigkeit aus, Stichwort Äußerungen von Lehrern im Unterricht?

Aus meiner Sicht hat die Politisierung auf jeden Fall zugenommen. Sie kommt in den Betrieben aber unterschiedlich zum Ausdruck. In manchen wird einfach mal ein starkes Statement abgefeuert. Dann fliegen vielleicht die Fetzen – auf beiden Seiten.

Wenn es dann zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung kommt, schaut ein Arbeitsgericht immer den konkreten Einzelfall an. In anderen Betrieben gibt es ein klares Über-Unter-Verhältnis, in denen Mitarbeitende Äußerungen während der Arbeitszeit faktisch ertragen. Hier entlädt sich ein Streit dann ggf. viel später, vielleicht sogar zugespitzt mit einer fristlosen Kündigung, Mobbingvorwürfen oder langen Krankheitszeiten. Hier ist dann Einiges aufzuarbeiten.

Wieder in anderen Konstellationen hält man sich ggf. zurück und trägt Diskussionen lieber im privaten Umfeld aus. Hier kommt es dann manchmal still und leise zur Eigenkündigung von Mitarbeitenden, die man gern gehalten hätte.

Ich meine daher, dass es sich für Unternehmen lohnen könnte, sich mit der Politisierung auseinanderzusetzen – auf eine Weise, die möglichst alle Mitarbeitenden abholt.

Breites Themenspektrum

Das Rechtsforum bietet Gelegenheit, sich über die neuesten rechtlichen Entwicklungen und Herausforderungen zu informieren und sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Das GVP-Event deckt ein breites Spektrum an Themen ab, darunter:

  • Arbeitsrecht und Politik
  • Personaldienstleistungen außerhalb der Zeitarbeit
  • atypische Beschäftigungsformen
  • aktuelle Vorhaben der Bundesregierung

Zusätzlich zu den Vorträgen besteht die Möglichkeit, in interaktiven Praxisforen Wissen zu vertiefen und Fragen zu stellen.

Die Veranstaltung ist nahezu ausgebucht.

Ausführliche Informationen und Anmeldung

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