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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Für Auszubildende soll es künftig einen Mindestlohn geben. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. In der Zeitarbeit ist die Vergütungssituation jedoch jetzt schon besser: Der iGZ empfiehlt für angehende Personaldienstleistungskaufleute (PDK) in Westdeutschland ein um 28 Prozent höheres Ausbildungsgehalt. „Ja, es handelt sich um einen Mindestlohn für alle Auszubildenden“, erklärte Thomas Oppermann im Gespräch mit dem „handwerk magazin“: „Über die genaue Höhe der Ausbildungsvergütung und weitere Einzelheiten werden wir noch mit der Union verhandeln.“ Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) habe jedoch laut Oppermann bereits vernünftige Vorschläge unterbreitet, an denen man sich orientieren werde. Das neue Berufsbildungsgesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Nach den Leitlinien des iGZ erhalten Auszubildende in der Zeitarbeitsbranche in Westdeutschland bereits im ersten Lehrjahr eine Vergütung von 877 Euro, in Ostdeutschland 802 Euro. Der Vorschlag des DGB, an dem sich die SPD orientieren möchte, sieht vor, dass Auszubildenden künftig eine Mindestausbildungsvergütung von 635 Euro im ersten Lehrjahr garantiert wird.
Die PDK-Ausbildung geht auf eine Initiative des iGZ zurück. Darin wird Berufseinsteigern das passende Handwerkszeug vermittelt, um erfolgreich in einem Zeitarbeitsunternehmen agieren zu können. Ziel der Ausbildung ist es auch zu lernen, welche Voraussetzungen und Anforderungen Unternehmen an Mitarbeiter und Dienstleister stellen. (LL)
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