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XTAX XTAX GmbH & Co. KG
Tim Wolter ist Betriebswirt und Gründer mit über zehn Jahren Erfahrung in der Digitalisierung administrativer Prozesse. In leitender Position verantwortete er die Lohnabrechnung für bis zu 10.000 Mitarbeitende in der Personaldienstleistung. Sein Schwerpunkt liegt auf effizienter, rechtssicherer Lohnbuchhaltung in der Zeitarbeit.
Eike Priel ist Steuerberater und betreut seit über 25 Jahren Unternehmen aller Größen in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Als Mitgründer von XTAX verbindet er rechtliche Expertise mit digitaler Beratung – besonders in der Personaldienstleistungsbranche. Gemeinsam verfolgen sie mit XTAX das Ziel, Lohnabrechnung für die Zeitarbeit rechtssicher, flexibel und wirtschaftlich effizient zu gestalten – mit technologischem Know-how und tiefem Branchenverständnis. (Copyright Foto: Hanna Witte / XTAX)
Anzeige / Advertorial — Dieser Beitrag wurde von XTAX finanziert und erstellt. Für die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. redaktionell nicht verantwortlich.
Tarifvertrag statt Gesetz
Frage: Herr Priel, wo entstehen in der Zeitarbeit besonders häufig Abrechnungsfehler?
Eike Priel: Ein typisches Beispiel ist die Entgeltfortzahlung. Das Gesetz sieht bei Krankheit das Entgelt vor, das ohne die Erkrankung verdient worden wäre. Das Tarifwerk der Zeitarbeit weicht davon ab und rechnet mit dem Durchschnitt der letzten drei abgerechneten Monate. In der Praxis sehen wir häufig Abrechnungen, in denen trotzdem die gesetzliche Regel angewendet wurde. Solche Fehler ziehen sich über Monate und fallen oft erst bei einer Prüfung auf.
Mehr als reine Abrechnung
Frage: Lohnabrechnung bieten auch Lohnbüros an. Was unterscheidet die Arbeit einer Steuerberatungsgesellschaft?
Eike Priel: Nach dem Steuerberatungsgesetz dürfen entsprechend qualifizierte Personen die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldungen übernehmen. Diese Ausnahme wird eng ausgelegt, Beratung gehört nicht dazu. Gerade in der Zeitarbeit stellen sich aber ständig steuerliche Fragen, etwa zu Reisekosten und Unterkunft bei wechselnden Einsatzorten. Als Steuerberatungsgesellschaft dürfen wir solche Fragen beantworten und auch eine Lohnsteuer-Außenprüfung begleiten. Für die Steuerberatung schreibt das Gesetz außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung vor.
Frage: Herr Wolter, warum kommt es zusätzlich auf die Spezialisierung auf Zeitarbeit an?
Tim Wolter: Das Tarifwerk ist umfangreich und hat sich mit dem neuen DGB/GVP-Tarifwerk erst kürzlich grundlegend verändert. Wer nur ein oder zwei Zeitarbeitsmandate betreut, kann den Aufwand kaum rechtfertigen, ein Team darin dauerhaft zu schulen. Gute Beratung setzt aber voraus, dass man die Branche kennt. Nur dann lassen sich steuerliche Spielräume erkennen und tarifliche Pflichten sicher umsetzen.
Beratung statt Softwarelizenz
Frage: Viele Personaldienstleister zögern beim Wechsel zu einem externen Partner. Woran liegt das?
Tim Wolter: Oft an der Sorge, die eigene Software umstellen zu müssen. Das bedeutet im laufenden Geschäft einen großen Aufwand. Aus unserer Sicht muss es umgekehrt laufen: Der Abrechnungspartner passt sich an die vorhandenen Systeme an und nicht der Betrieb an den Partner. Eine Software kann Abläufe unterstützen, die fachliche Verantwortung für eine richtige Abrechnung ersetzt sie nicht. Deshalb verkaufen wir keine Lizenz, sondern die richtige Abrechnung und die Beratung dazu.
Bezahltes Advertorial von XTAX. Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. trägt keine redaktionelle Verantwortung für diesen Inhalt.
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