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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Nachdem die Bundesagentur für Arbeit ein neues „Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ mit Stand Juli 2026 veröffentlicht hat (vgl. Mitgliederinformation vom 01.07.2026), stellt der GVP exklusiv für seine Mitglieder aktualisierte Übersetzungen des Merkblatts derzeit in folgenden Sprachen zur Verfügung:
- Englisch,- Französisch,- Arabisch,- Ukrainisch,- Polnisch,- Rumänisch.
Zeitarbeitsunternehmen sind gemäß § 11 Abs. 2 AÜG verpflichtet, Zeitarbeitskräften das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen. Nichtdeutsche Zeitarbeitskräfte erhalten das Merkblatt „auf Verlangen“ in ihrer Muttersprache.
Das Merkblatt der BA und die Übersetzungen ist im Bereich "Recht" auf der GVP-Website veröffentlicht. Eine Anmeldung im GVP+-Bereich ist Voraussetzung, um die Übersetzungen abrufen zu können. Für die Richtigkeit der Übersetzungen übernimmt der GVP keine Gewähr.
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