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05.08.2025
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

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„Das Einzige, was durch das Tariftreuegesetz wächst, ist die Bürokratie“

Mit dem Tariftreuegesetz will die Bundesregierung die Vergabe öffentlicher Aufträge künftig an die Einhaltung tariflicher Mindestarbeitsbedingungen knüpfen. Über den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will das Bundeskabinett am 6. August 2025 beraten. GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter kritisiert den Entwurf und fordert Nachbesserungen:

„Wir teilen die Kritik der übrigen Wirtschaft am Entwurf des Tariftreuegesetzes der Bundesregierung, denn dieser Gesetzentwurf ist schlecht für die gesamte Wirtschaft und ganz besonders schlecht für die Zeitarbeit.

Denn im Gesetzentwurf ist festgehalten, dass die Tarifverträge der Zeitarbeit von vornherein nicht zur Anwendung kommen, was überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Denn gerade in der Zeitarbeit haben wir eine Tarifbindung von über 90 Prozent - damit ist in unserer Branche das gesetzgeberische Ziel ohnehin schon erreicht. Wir haben Entgeltstrukturen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns und erst kürzlich hat das IAW in einer Studie festgestellt, dass es keine Entgeltunterschiede der übrigen Wirtschaft zur Zeitarbeit auf Stundenbasis mehr gibt. Daher gibt es keine Veranlassung dafür, die Tarifverträge der Zeitarbeit zu ignorieren.

Das Gesetz würde die gesamte deutsche Wirtschaft mit deutlich mehr Bürokratie belasten. Dabei war es das Versprechen der neuen Bundesregierung Bürokratie abzubauen und nicht etwa, gesamte Verfahren noch komplexer zu machen. 

Deswegen fordern wir, dass der Gesetzentwurf dringend nachgebessert wird. Noch viel besser wäre es allerdings, von diesem Gesetzentwurf gänzlich Abstand zu nehmen. Denn das Einzige, was durch diesen Gesetzentwurf wächst, ist die Bürokratie und nicht die Tarifbindung. Das haben auch bereits etliche Tariftreuegesetze in den Ländern bewiesen.“  

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Zur ausführlichen GVP-Stellungnahme zum Tariftreuegesetz

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