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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Die Fachlichen Weisungen geben Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG auslegt. Die Prüfteams und die Teams der Sachbearbeitung der BA werden sich bei ihren Betriebsprüfungen an diesen Vorgaben orientieren.
Laut Angaben der BA beziehen sich die Änderungen auf zahlreiche Punkte. Einzelheiten können Sie der sog. Änderungshistorie der Fachlichen Weisungen (FW AÜG, S.2) entnehmen.
Nach Auswertung durch die Rechtsabteilung des GVP werden wir Sie über die Änderungen gesondert informieren.
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