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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Wolfram Linke
Den Endbericht zur Studie über „Die Lohnlücke in der Zeitarbeit – eine empirische Analyse auf Grundlage von BA-Daten und der Verdienststrukturerhebung“ legte jetzt das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) vor – Ergebnis: Vergleichbare Zeitarbeitskräfte verdienen genauso viel wie Stammbeschäftigte. „Die Studie bestätigt, dass die bislang auch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) kommunizierten Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeit und den anderen Wirtschaftsbranchen von über 40 Prozent nicht haltbar und ohne belastbare Aussagekraft sind“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf den Endbericht.
Diskussionen über Zeitarbeit seien häufig nicht faktenbasiert. Dies gelte insbesondere für die Verdienststrukturen in der Branche. „Die RWI-Wissenschaftler haben jetzt mit dem statistischen Zwilling eine seriöse Vergleichsmethode vorgestellt“, betont Stolz.
Sind Zeitarbeitskräfte und Beschäftigen außerhalb der Zeitarbeit vom Anforderungsniveau, Bildungsabschluss und beispielsweise der Berufserfahrung so ähnlich wie möglich, verschwindet die Lohnlücke fast vollständig. „Pauschale oder unbereinigte Vergleiche sind wenig aussagekräftig und sollten nicht angestellt werden“, unterstreicht der iGZ-Hauptgeschäftsführer.
Zeitarbeitnehmer und Beschäftigte außerhalb der Zeitarbeit unterscheiden sich systematisch anhand für den Arbeitsmarkt relevanten Charakteristika. Um beide Personengruppen miteinander zu vergleichen, wurden „statistische Zwillinge“ gebildet. Damit verglich das RWI nur Beschäftigte (Zeitarbeitnehmer und Stammpersonal) miteinander, die hinsichtlich ihrer beobachtbaren Charakteristika (Anforderungsniveau, Berufsabschluss etc.) so ähnlich wie möglich waren.
Stolz: „Um eine mögliche Lohnlücke zwischen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern sowie Beschäftigten außerhalb der Zeitarbeit zu bestimmen, sind Stundenlöhne als Vergleichsmaßstab Stundenlöhne sinnvoller, da ihre Aussagekraft größer ist als Monatslöhne.“ Dies lasse sich auf die Arbeitszeitregelungen im iGZ-DGB-Tarifwerk zurückführen, das eine branchengestaltende Wirkung habe. Zudem seien fast 90 Prozent der Zeitarbeitsverhältnisse tarifgebunden. (WLI)
Datum: 13.06.2022
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