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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „BAP“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Zeitarbeit in der Pflege – dazu tauschten sich BAP-Präsident Sebastian Lazay und Vizepräsidentin Ingrid Hofmann mit dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek aus. Mit ins Gespräch brachten sie dabei die aktuellen Zahlen, die ein realistisches Bild von der Verbreitung der Zeitarbeit in der Pflege geben: Deutschlandweit liegt der Anteil der Zeitarbeitskräfte an allen Pflegenden bei 2,5 Prozent, im Bundesland Bayern sogar nur bei 2,0 Prozent. Dabei ist gut ein Viertel der pflegenden Zeitarbeitskräfte bei Unternehmen angestellt, die nicht zum Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung gehören.
Mit Blick auf eine kürzlich durchgeführte Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) machten Lazay und Hofmann nochmal deutlich, dass die Erwartung seitens der Politik, Zeitarbeitskräfte würden bei einer gesetzlichen Einschränkung der Zeitarbeit in die Stammbelegschaften der Einsatzbetriebe zurückkehren, ohne empirische Grundlage ist. Denn lediglich gut 18 Prozent der Befragten zeigten sich bereit zu einem solchen Schritt. 55 Prozent der befragten Zeitarbeitskräfte gaben hingegen an, in einem solchen Fall in einen anderen Tätigkeitsbereich wechseln zu wollen, weitere 11 Prozent würden ihre Erwerbstätigkeit sogar ganz aufgeben Das Ziel einer besseren Verfügbarkeit von Personal würde für die Pflegeeinrichtungen also nicht erreicht. Ganz im Gegenteil würde sich der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel weiter verschärfen und die Stabilität der Patientenversorgung verschlechtern.
Lazay und Hofmann stellten Minister Holetschek auch die BAP-Qualitätskriterien für gute Zeitarbeit in der Pflege vor, die bereits 2021 erarbeitet und als Leitlinien des Verbandes verabschiedet wurden. Mitgliedsunternehmen können sich auf diese Qualitätskriterien selbstverpflichten und das nach außen mit einer entsprechenden Vignette dokumentieren. Auf Anfrage von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gibt der BAP eine Liste der Mitgliedsunternehmen heraus, die sich selbstverpflichtet haben. Qualitätsstandards wurden für die Bereiche Internes Personal, Auswahl der Zeitarbeitskräfte, Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und Zeitarbeitsunternehmen, spezielle Anforderungen bei medizinischen Berufen, Transparenz gegenüber dem Kunden und Sicherung der Qualitätsziele festgelegt.
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