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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „BAP“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die die Bundestagsabgeordneten bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit unterstützen, haben sich in einer "Ausarbeitung" mit dem Thema "Verfassungsrechtliche Aspekte eines Leiharbeitsverbots in der Pflege vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen" beschäftigt.
Darin heißt es, dass ein Verbot der Zeitarbeit "nur durch besonders schwerwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt werden" könnte (S. 11). Auf die "Schlechterstellung der Stammbeschäftigten gegenüber den Leiharbeitskräften" allein kann nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste ein solches sektorales Verbot nicht gestützt werden (S. 12). Auch die "unbestritten hohen Kosten der Leiharbeit in der Pflege dürften [...] für sich genommen als legitimes Ziel eines Leiharbeitsverbots in der Abwägung gegenüber dem damit verbundenen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit ebenfalls nicht für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung ausreichen." (S. 13) Und ob Aspekte der Gefährdung der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität "ein Leiharbeitsverbot in der Pflege verfassungsrechtlich rechtfertigen könnten, muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem zum Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe und vor dem Hintergrund der im Schrifttum darüber geführten Diskussion sehr kritisch geprüft werden." (S. 13)
Die Wissenschaftlichen Dienste bezweifeln aber auch, dass ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege "die mit ihr einhergehenden Probleme" lösen könnte und verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Studie vom Institut der deutschen Wirtschaft im Auftrag vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister und vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Danach würden nur 18,2 % der pflegenden Zeitarbeitskräfte bei einem entsprechenden Verbot in eine Festanstellung in einer Einrichtung wechseln. Angesichts der Ergebnisse der IW-Studie befürchten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, dass ein Zeitarbeitsverbot "die bestehenden Fachkräfteengpässe im Pflegebereich weiter verschärfen" könnte (S. 15).
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