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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

21.11.2022
Über die Autorin

Diandra Schlitt

Weg für ausländische Fachkräfte in die Zeitarbeit frei machen

Eigentlich kann man es schon fast nicht mehr hören. Land auf, Land ab wird überall der wachsende Fachkräfte- und zunehmend auch der Arbeitskräftemangel beklagt und diskutiert. Für viele Branchen hat sich die Lage durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Ehemalige Mitarbeiter kommen nicht mehr zurück. Auch in der Zeitarbeitsbranche ist der Trend schon längst spürbar. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass Zeitarbeitsunternehmen immer weniger Arbeitsstellen melden, da sie schlichtweg kaum noch zu besetzen sind. Der Anteil der gemeldeten Stellen aus der Arbeitnehmerüberlassungsbranche an Gesamt betrug im Juni 2021 nur 23 Prozent – fünf Prozentpunkte unter dem Durchschnitt des Vorjahrs.

In EU kaum Kräfte zu finden

Neben der Hebung des inländischen Potenzials - wie beispielsweise durch den Ausbau von Kitas, damit vor allem Frauen häufiger Vollzeit arbeiten können - spielt die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der wachsenden Mangelsituation. Selbst zusätzliche Kräfte aus dem EU-Ausland sind knapp bemessen, da die Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten ähnliche strukturelle Gegebenheiten aufweisen. Führende Arbeitsmarktexperten vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung sprechen gar von einer Nettoeinwanderung in Höhe von jährlich 400.000 bis 500.000 Menschen, um den Gesamtbedarf zu decken.

Beschäftigung von Drittstaatlern erlauben

Nachdem in den Sommermonaten dieses Jahres gleich in mehreren Bereichen die zum Teil eklatante Personalnot für Unruhe gesorgt hatte, allen voran die prekäre Lage an deutschen Flughäfen aufgrund fehlenden Boden- und Sicherheitspersonals, geriet auch die aktuelle Bundesregierung unter Zugzwang. Anfang Juli veröffentlichte die FDP-Bundestagsfraktion einen Präsidiumsbeschluss für eine Reform des Einwanderungsrechts. Wenige Wochen später legten Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihr SPD-Kollege Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Eckpunkte für ein Migrationspaket mit einem Gastbeitrag im Handelsblatt nach. Auch wenn die zentralen Probleme der derzeitigen Einwanderungspolitik, wie die häufig viel zu bürokratischen und schleppenden beruflichen Anerkennungsverfahren, erkannt wurden, fehlt nach wie vor ein zentraler Baustein: Das Beschäftigungsverbot von Drittstaatsangehörigen als Zeitarbeitnehmer wurde bedauerlicherweise bisher nicht von den Verantwortlichen adressiert. Das Verbot in § 40 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz besagt, dass die Zustimmung der Bundesagentur zu versagen ist, wenn der Ausländer als Zeitarbeitnehmer tätig werden will. Eine Begründung dafür ist im Gesetz allerdings nicht zu finden.

Zeitarbeit als Integration

Das Verbot ist gleich aus mehreren Gesichtspunkten bedauerlich und nicht nachvollziehbar. Zum einen kann die Zeitarbeitsbranche langjährige und vertiefte Kompetenzen bei Rekrutierung, Onboarding und Qualifizierung von Menschen mit ausländischem Pass vorweisen. Zwei Fünftel der Zeitarbeitnehmer hatten im Jahresdurchschnitt 2021 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren sogar noch gestiegen und mehr als dreimal so hoch wie bei den Beschäftigten insgesamt (13 Prozent). Die Zeitarbeitsbranche stellt damit seit Jahren unter Beweis, dass sie für Ausländer eine gute – wenn nicht die beste – Einstiegsmöglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt ist. Zeitarbeitnehmer kommen zudem nicht nur aus dem europäischen Ausland, sondern aus der ganzen Welt. Im Juni des vergangenen Jahres waren rund 133.000 sozialversicherungspflichtige Drittstaatsangehörige in der Zeitarbeitsbranche tätig, die einen langfristigen Aufenthaltstitel haben. Insgesamt waren dies sechs Prozent aller in Deutschland beschäftigten Drittstaatsangehörigen. Auch dies spricht für den breiten Erfahrungsschatz der Unternehmen.

Vielfalt ermöglichen

Zum anderen muss die in der Praxis gelebte interkulturelle Vielfalt und damit einhergehende Kompetenz von Personaldienstleistern anerkannt und wertgeschätzt werden. Bereits 2011 hat der iGZ die Charta der Vielfalt unterzeichnet, deren Ziele auch noch heute aktuell sind. Die Charta ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Der iGZ-Bundesvorstand hatte darüber hinaus alle Mitgliedsunternehmen aufgerufen, sich dieser anzuschließen und so ein eindeutiges Signal für die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur zu setzen.

Forderungen werden lauter

Aufgrund des bestehenden Verbots hat der iGZ sich seit Beginn der neuen Legislaturperiode für eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz eingesetzt und ist auf die verantwortlichen Politiker zugegangen. Erfreulicherweise hat sich seitdem auch ein breites Netzwerk aus Arbeitgeberverbänden, wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), sowie weiterer Wirtschaftsvertreter den Forderungen angeschlossen und macht auf diese notwendige Änderung aufmerksam. Es ist an der Zeit, dass sich die selbsternannte Fortschrittskoalition an ihrem Motto orientiert und Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit endlich ablegt. Der iGZ wird sich weiterhin vehement für dieses Ziel einsetzen.

Noch mehr zum Thema steht in der Zdirekt! 03-2022, hier als kostenloser Download, oder e-Paper:

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Online-Ausgabe Zdirekt! 03-2022

Datum: 14.09.2022

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