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In der Reihe "Fakt ist..." klären wir über immer wiederkehrende Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit auf.
Eine neue Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) der Universität Tübingen auf Basis der Verdiensterhebung 2023 zeigt: Wird nach Alter, Geschlecht, ausländische Nationalität, Teilzeitbeschäftigung, Betriebszugehörigkeit, Bildungs- und Anforderungsniveau sowie Arbeitszeit bereinigt, verschwindet die Lücke beim Vergleich von statistischen „Zwillingen“ nahezu vollständig. Zwei andere statistische Modellverfahren zeigen sogar eine Umkehr der Lohnlücke.
Im Monatsdurchschnitt verdienen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer unbereinigt rund 24 Prozent weniger als andere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – bei Vollzeit sind es 33 %. Dieser Unterschied ergibt sich aber vor allem aus strukturellen Faktoren: Zeitarbeitskräfte sind häufiger jünger, männlich, mit kürzerer Betriebszugehörigkeit und geringerer formaler Qualifikation. Zudem gilt in der Branche in der Regel eine 35-Stunden-Woche, während die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Deutschland bei Vollzeit 2024 laut Statistischem Bundesamt bei 40,2 Stunden lag.
So weisen auch schon die Bundesagentur für Arbeit und frühere Studien (z. B. RWI-Gutachten 2022) darauf hin, dass reine Monatslohnvergleiche irreführend sein können, denn „Monatsverdienste [...] sind stark von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden abhängig und somit weniger geeignet, reine Vergütungsunterschiede abzubilden", wie das IAW schreibt. Aussagekräftiger sind also Stundenlöhne, denn sie zeigen, was Beschäftigte tatsächlich je geleisteter Arbeitsstunde verdienen.
Fazit: Es gibt kein "Pay Gap" in der Zeitarbeit und damit auch keine pauschale Benachteiligung von Zeitarbeitskräften. Bei Berücksichtigung unterschiedlicher Eigenschaften der Beschäftigten und der Arbeitszeit ist die Bezahlung gleichwertig oder sogar höher als außerhalb der Zeitarbeit.
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