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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Jan Herzogenrath
Siegfried Boos, iGZ-Regionalkreisleiter Nordrhein-Westfalen/Rheinland, und Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender des Verbands, luden am 29. März zum iGZ-Springtime-Meeting nach Köln und präsentierten die Vorteile einer Neugründung von iGZ und BAP zu einem gemeinsamen Personaldienstleistungsverband. Zu Gast waren zudem externe Referenten, die Tipps zur Unternehmensnachfolge und zur sicheren Liquidität in schwierigen Zeiten gaben.
Kramer berichtete über die geplante Neugründung voraussichtlich zum "Gesamtverband der Personaldienstleister" (GVP). Er stellte die bisherigen Ergebnisse der gemeinsamen Gespräche in den verschiedenen Arbeitsgruppen vor:
Der neue Verband solle künftig als Wirtschafts- und Personaldienstleisterverband agieren. Kramer betonte die Bedeutung des Zusammenschlusses, um die Personaldienstleistungsbranche „mit einer Stimme“ zu repräsentieren. Die Mitglieder in Köln befürworteten die Verbandsneugründung.
Boos präsentierte den Mitgliedern eine Wirtschaftsaussicht für 2023 und 2024. Laut Jahreswirtschaftsbericht 2023, so Boos, erwarte die Bundesregierung für dieses Jahr eine leichte Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent. Für 2024 solle die Wirtschaft dann wieder um 1,8 Prozent wachsen, betonte Boos. Der iGZ-Regionalkreisleiter diskutierte mit den Teilnehmern außerdem die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen und sprach weitere aktuelle Themen rund um die Personaldienstleistung an.
Frank Bachem, von der Crefo-Factoring Rheinland GmbH, prophezeite in den nächsten Jahren viele Firmeninsolvenzen. Das Fehlen von Arbeitskräften und das langsame Handeln der Bundesregierung in Wirtschaftsfragen tragen laut Bachem zur Verschärfung der wirtschaftlichen Situation bei. "Um in diesem Umfeld Liquidität zu sichern und dadurch eine stabile Finanzbasis zu schaffen, können Unternehmen das sogenannte Factoring nutzen", erläuterte der Referent. Factoring ist eine Methode der Absatzfinanzierung, bei der der Lieferbetrieb seine Forderungen aus Warenlieferungen einem Finanzierungsinstitut verkauft, das meist auch das volle Kreditrisiko übernimmt. es schütze vor Zahlungsausfällen, indem das Ausfallrisiko durch den Factoring-Anbieter abgefedert werde. Factoring würde außerdem einen entscheidenden Faktor bei der Firmenübergabe /-weitergabe leisten, um ein gesichertes Geschäft zu übergeben, erläuterte Bachem.
Wie die Nachfolge eines Unternehmens in der Personaldienstleistung richtig geregelt werden kann, präsentierten Christoph Dräger und Stephan Breidenbach, Breidenbach Kurth & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB. Das Thema solle frühzeitig angegangen und vorbereitet werden, um zum Beispiel im Sterbefall nicht vor dieser plötzlichen Aufgabe zu stehen. Zudem müsse bedacht werden, wie umfangreich Nachlass- und Erbfälle sein können. Rechtssicherheit solle aus diesen Gründen das Ziel einer geregelten Nachfolge sein. Sie empfahlen die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema, gemeinsam mit Experten, etwa Steuerberatern und Notaren.
Ass. jur. Sebastian Reinert, stellvertretender Leiter des iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, präsentierte aktuelle tarifliche Neuerungen für die Zeitarbeitsbranche. Er beschäftigte sich mit der Erhöhung der Entgelte in allen Entgeltgruppen zum 1. April. Die bestehenden Stunden auf dem Arbeitszeitkonto der Zeitarbeitnehmer müssen, so Reinert, dann nach den neuen Entgelten abgerechnet werden. Die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen auf Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), durch die selbst an Urlaubstagen Mehrarbeitszuschläge generiert werden können, sei jetzt auch in den Zeitarbeitstarifverträgen umgesetzt.
Daneben thematisierte Reinert außerdem das EuGH-Urteil zum Gesamtschutz. Nach dem EuGH müsse der Tarifvertrag zur Wahrung des Gesamtschutzes von Zeitarbeitnehmern einen Ausgleich vorsehen, wenn von einer wesentlichen Arbeitsbedingungen des vergleichbaren Stammarbeitnehmers zum Nachteil des Zeitarbeitnehmers abgewichen wird. Dies müsse in Deutschland allerdings individuell, bezogen auf den jeweiligen Kunden und den konkreten vergleichbaren Mitarbeiter, geprüft werden. Unmittelbare Auswirkungen habe die Entscheidung des EuGH, so Reinert, allerdings noch nicht. Das BAG wird am 31. Mai über das deutsche Verfahren entscheiden.
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