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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „BAP“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
In der "Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)" der Bundesregierung heißt es, dass die Lohnentwicklung in den letzten Jahren zugunsten der Zeitarbeit verlaufen ist. Allerdings werden in dem Bericht keine genaueren Zahlen genannt.
Deswegen hat sich die Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung des BAP die Tariflohnentwicklungen in der Zeitarbeit und in der Gesamtwirtschaft genauer angesehen. Das Ergebnis: In der Zeitarbeit haben über alle Anforderungsniveaus hinweg deutlich stärkere Tariflohnsteigerungen stattgefunden als im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft. Die Steigerungsrate (des gewichteten Durchschnitts) der Tariflöhne in der Zeitarbeit war zwischen 2012 und 2023 fast doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Zwischen 2018 und 2023 war das Tariflohnwachstum der Zeitarbeit sogar fast dreimal so hoch. Und je geringer das Anforderungsniveau desto höher war das Tariflohnwachstum für Zeitarbeitskräfte in den betrachteten Zeiträumen.
Die Daten im Einzelnen:
Keine Ergebnisse.