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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

18.12.2019
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Tarifabschluss für Zeitarbeit erzielt

Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifabschluss für den Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und den Entgelttarifvertrag erzielt. Es gibt mehr Geld für die Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Die Tarifentgelte in der Zeitarbeit steigen im Westen in drei Schritten. Die erste Erhöhungsstufe wird zum 1. April 2020 in Höhe von 1,9 Prozent fällig. Die weiteren Erhöhungsstufen finden statt zum 1. April 2021 (plus 3,0 Prozent) und zum 1. April 2022 (plus 4,1 Prozent). Im Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 Prozent in der Entgeltstufe 1 und 3 Prozent in allen weiteren Entgeltgruppen statt.

Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifabschluss für Manteltarifverträge, Entgeltrahmentarifverträge und die Entgelttarifverträge erreicht. Es gibt mehr Geld für die Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Die Tarifentgelte in der Zeitarbeit steigen im Westen in drei Schritten. Die erste Erhöhungsstufe wird zum 1. April 2020 in Höhe von 1,9 Prozent fällig. Die weiteren Erhöhungsstufen finden statt zum 1. April 2021 (plus 3,0 Prozent) und zum 1. April 2022 (plus 4,1 Prozent). Im Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 Prozent in der Entgeltstufe 1 und 3 Prozent in allen weiteren Entgeltgruppen statt.

Kündbarkeit

Die weiteren Erhöhungsschritte sind zum 1. Oktober 2020 (plus 2,2 Prozent) sowie eine Anpassungsstufe zum 01. April 2021 von durchschnittlich 7,1 Prozent. Damit gleichen sich die Ost-Löhne in der Zeitarbeit an die Westlöhne an. Die vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2022 (plus 4,1 Prozent) findet somit einheitlich in beiden ehemals getrennten Tarifgebieten statt. Die Monate Januar bis März 2020 laufen als Nullmonate. Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2022.

Deutliche Verbesserungen

Für die Mitarbeiter gibt es ab 1.1.2021 zudem Erhöhungen beim Urlaubsanspruch sowie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Änderungen ergeben sich zudem am iGZ-Arbeitszeitkonto. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen der arbeitgeberseitigen Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft, die am Mittwochvormittag (18. Dezember 2019) nach einem 24-stündigem Verhandlungsmarathon zu Ende gegangen sind. In der VGZ sind die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen.

Schmerzgrenze

Der Verhandlungsführer der VGZ, der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Sven Kramer, betont, man sei mit dem Abschluss bis an die Schmerzgrenze gegangen: „In dieser Tarifrunde war es die besondere Herausforderung, materielle Rahmenbedingungen, wie Urlaub, Eingruppierungen und Arbeitszeitkonten gemeinsam mit der Entgeltfrage zu verhandeln. Das Gesamtpaket ist komplex, eröffnet uns Arbeitgebern an einigen Stellen neue hilfreiche flexible Instrumente. Dabei sind wir den Gewerkschaften bei ihren Entgeltforderungen soweit entgegen gekommen, wie es die derzeitige wirtschaftliche Lage zulässt.“

Planungssicherheit

Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Uwe Beyer (BAP-Vorstandsmitglied) beurteilt „den Abschluss als einen, der die Branche angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Rand- und Rahmenbedingungen wirklich fordert. Auf der anderen Seite gibt er uns auch wieder drei Jahre Planungssicherheit, was angesichts der gegenwärtigen und zukünftigen Unsicherheitsfaktoren von großem Wert ist.“ (WLI)

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