Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.
Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.
Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Am 1. März 2024 haben sich die die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf neue Stundenentgelte ab 1. Oktober 2024 geeinigt.
Entgelte für das gesamte Tarifgebiet:
Seit dem 1. November 2012 sind sukzessiv Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) in Kraft getreten. Mit diesen Tarifverträgen wird die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Zeitarbeit und bestimmten Einsatzbranchen verringert.
Der Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf das jeweilige tariflich vereinbarte Stundenentgelt aufgeschlagen wird. Die Höhe der Zuschläge steigt mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb an.
Keine Ergebnisse.