Schlichtung

Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS)

Wird ein Verstoß eines GVP-Mitglieds gegen den Verhaltens- und Ethik-Kodex des Verbandes aus Sicht eines Beschäftigten, eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung vermutet, kann von diesen die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) angesprochen werden.

Personen, die einen Verstoß melden möchten, können das Kontaktformular auf der Website der Kontakt- und Schlichtungsstelle  nutzen. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich und ausschließlich an die hier beschriebene Kontaktstelle weitergeleitet.

Möchten Beschäftigte Meldungen über Vorfälle bei ihrem Arbeitgeber im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) machen, finden sie ebenfalls auf der Website der Kontakt- und Schlichtungsstelle Informationen dazu.