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RA Dr. Adrian Hurst
Dr. Adrian Hurst ist promovierter Volljurist und seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über langjährige Branchenerfahrung in der Personaldienstleistung. Von 2003 bis 2008 war er Geschäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit e. V. (BZA) und hat die Tarifverträge in der Zeitarbeit entscheidend mitgeprägt. Als Berater bei einem führenden Personaldienstleister konnte er sein spezielles Fachwissen in der Praxis eines internationalen Konzerns vertiefen. Seit 2010 hat Dr. Hurst sich mit seiner juristischen Unternehmensberatung HURST § CONSULT auf das Recht der Personaldienstleistungen spezialisiert.
www.hurst-consult.de
Die Personalvermittlung (PV) ist eine wichtige und vor allen Dingen eigenständige Personaldienstleistung, und so sollte sie im Unternehmen auch umgesetzt werden. Sowohl Kunden als auch Bewerber haben hohe Ansprüche an die Personalvermittlung. Dies setzt eine klare Abgrenzung zur Zeitarbeit voraus. Weiterhin sollte der Personalvermittler ein besonderes Augenmerk auf die mit dem Kunden ausgehandelten, gegenseitigen Leistungen legen und diese rechtssicher im Personalvermittlungsvertrag festhalten. Die Schwerpunkte des Online-Seminars sind daher die verschiedenen Leistungen der PV, die Vertragsgestaltung, die verschiedenen Honorar-Formen und die Honorar-Sicherung. Ziel ist die rechtssichere Umsetzung der Personalvermittlung im Unternehmen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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In dem zweitägigen Online-Seminar werden den Teilnehmern die wesentlichen tarifrechtlichen Themen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche praxisnah und verständlich vorgestellt. Schwerpunkte sind die im täglichen Arbeitsalltag auftretenden...
Für Verleiher, die Mitarbeiter nach Österreich überlassen, gelten strenge Melde- und Bereithaltungsverpflichtungen. Behörden überprüfen die korrekte Entlohnung, die sozialversicherungsrechtliche Einordnung und die erforderlichen Meldungen vor Aufnahme der...
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