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RA Dr. Adrian Hurst
Dr. Adrian Hurst ist promovierter Volljurist und seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über langjährige Branchenerfahrung in der Personaldienstleistung. Von 2003 bis 2008 war er Geschäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit e. V. (BZA) und hat die Tarifverträge in der Zeitarbeit entscheidend mitgeprägt. Als Berater bei einem führenden Personaldienstleister konnte er sein spezielles Fachwissen in der Praxis eines internationalen Konzerns vertiefen. Seit 2010 hat Dr. Hurst sich mit seiner juristischen Unternehmensberatung HURST § CONSULT auf das Recht der Personaldienstleistungen spezialisiert.
www.hurst-consult.de
Die Personalvermittlung (PV) ist eine eigenständige und wichtige Personaldienstleistung, an die sowohl Kunden als auch Bewerber hohe Ansprüche stellen. Um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine klare Abgrenzung zur Zeitarbeit unerlässlich. In diesem Seminar erfahren die Teilnehmer, wie sie dies rechtsicher umsetzen können. Sie lernen die verschiedenen Leistungen der Personalvermittlung sowie die unterschiedlichen Honorarformen und die Honorarsicherung kennen. Darüber hinaus werden die verschiedenen Formen von Contracting vorgestellt und es wird darauf eingegangen, welche Unterschiede, Vorteile und Risiken sie jeweils aufweisen. Bei der Präsentation und Besprechung der Seminarinhalte legt der Referent und Rechtsanwalt Dr. jur. Adrian Hurst besonderer Wert auf die Rechtssicherheit, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die betriebliche Umsetzung in der Praxis.
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Dieses Seminar bietet praxisorientiertes Wissen für erfolgreiche Preisverhandlungen in der Personalvermittlung. Die Teilnehmer lernen, Kalkulationsvarianten anzuwenden, ihre Verhandlungsmasse gezielt einzusetzen und Abschlussgespräche souverän zu führen. Zudem...
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