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Ass. jur. Marcel René Konjer
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist längst keine Seltenheit mehr. Die Integration von geflüchteten Menschen spielt dabei eine große Rolle. Das Seminar gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden können. Dabei ist zwischen Arbeitnehmern mit EU-Staatsangehörigkeit und Arbeitnehmern, die aus Drittstaaten kommen, zu unterscheiden. Für letztere gelten Besonderheiten für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine besondere Stellung unter den Drittstaatsangehörigen nehmen Asylbewerber und Geduldete ein.
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Für Verleiher, die Mitarbeiter nach Österreich überlassen, gelten strenge Melde- und Bereithaltungsverpflichtungen. Behörden überprüfen die korrekte Entlohnung, die sozialversicherungsrechtliche Einordnung und die erforderlichen Meldungen vor Aufnahme der...
In dem circa zweieinhalbstündigen Online-Seminar werden die Regelungen, die der BAP/iGZ mit einzelnen DGB-Gewerkschaften zur Zahlung von Branchenzuschlägen vereinbart hat, erläutert. Die Teilnehmer erfahren, wie sie die Branchenzuschlagstarifverträge rechtskonform...
Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll, der Gewerbeaufsicht und auch der Berufsgenossenschaft auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Beanstandungen können häufig zu ernsten rechtlichen Konsequenzen...
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