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Ass. jur. Marcel René Konjer
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist längst keine Seltenheit mehr. Die Integration von geflüchteten Menschen spielt dabei eine große Rolle. Das Seminar gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden können. Dabei ist zwischen Arbeitnehmern mit EU-Staatsangehörigkeit und Arbeitnehmern, die aus Drittstaaten kommen, zu unterscheiden. Für letztere gelten Besonderheiten für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine besondere Stellung unter den Drittstaatsangehörigen nehmen Asylbewerber und Geduldete ein.
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Jeder Arbeitgeber hat die gesetzliche Verpflichtung für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. In der Zeitarbeit stellt die rechtssichere Umsetzung des Arbeitsschutzes eine besondere Herausforderung dar, denn die meisten Beschäftigten sind...
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